Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schadstoffemissionen von Fahrzeugen


EU-Kommission begrüßt politische Einigung über die Euro-7-Verordnung
Klarer Weg zur Verbesserung der Luftqualität



Bessere Luft durch sauberere Fahrzeuge: Das Europäisches Parlament und der Rat der EU haben sich über die Euro 7-Verordnung zu Schadstoffemissionen von Fahrzeugen politisch geeinigt. Die Gesetzgebung betrifft die wichtigsten Luftschadstoffe, insbesondere Partikel, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe. Erstmals werden in der EU Partikel aus Bremsen und Reifen für alle Fahrzeuge geregelt.

Thierry Breton, EU Binnenmarkt-Kommissar, sagte: "Die Einigung über die Euro-7-Norm bietet den Herstellern einen klaren Weg zur Verbesserung der Luftqualität durch sauberere Verbrennungsmotoren und Elektrofahrzeuge. Insbesondere ist sie ein großer Schritt nach vorn bei der Reduzierung der Emissionen von Bremsen und Reifen und legt Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien für Elektrofahrzeuge fest."

Bremsen und Reifen
Zum ersten Mal in der EU wird dieser überarbeitete Rechtsakt Partikel aus Bremsen und Reifen für alle Fahrzeuge regeln. Sie sind eine große Emissionsquelle, vor allem bei Elektrofahrzeugen. Darüber hinaus werden die Grenzwerte für den Reifenabrieb Mikroplastik reduzieren Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte wird doppelt so lange wie bisher garantiert, d. h. 200.000 km und 10 Jahre Nutzung. Außerdem werden Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien für Elektrofahrzeuge festgelegt.

Pkw und Kleintransporter
Obwohl sich die Mitgesetzgeber auf eine moderatere Senkung der Abgasemissionen von Pkw und Kleintransportern als ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen einigten, wird die vereinbarte Verordnung die Abgasemissionen von Lkw und Bussen weiterhin erheblich senken. Das wird länger dauern als bei Pkw und Kleintransportern, um Null-Emissionen zu erreichen. Die Stickoxidemissionen von Lkw und Bussen werden um die Hälfte reduziert (von 400 auf 200 mg pro kWh). (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 28.03.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen