Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sichtbarkeit konkurrierender Saugroboter


Geplante Übernahme von iRobot: Kommission übermittelt Amazon Beschwerdepunkte
Amazon könnte in die Lage versetzt werden und den Anreiz haben, die Wettbewerber von iRobot vom Markt auszuschließen



Die EU-Kommission hat Amazon von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass die geplante Übernahme von iRobot den Wettbewerb auf dem Markt für Saugroboter einschränken könnte. Amazon betreibt einen Online-Marktplatz (die "Amazon Stores"), auf dem Einzelhändler Produkte (einschließlich Saugrobotern) bewerben und verkaufen können. Gleichzeitig ist Amazon auch selbst auf seinen Amazon Stores als Einzelhändler tätig und vertreibt verschiedene eigene Produkte (einschließlich Saugrobotern). iRobot produziert Saugroboter und verkauft sie u. a. über den Online-Marktplatz von Amazon.

Am 6. Juli 2023 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die Übernahme von iRobot durch Amazon den Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung und Lieferung von Saugrobotern einschränken könnte, und ob sie Amazon die Möglichkeit verschaffen würde, ihre Position auf dem Markt für Online-Marktplätze für Drittverkäufer (und damit verbundene Werbedienstleistungen) und/oder anderen datenbezogenen Märkten auszubauen.

Aufgrund dieser eingehenden Untersuchung befürchtet die Kommission, dass Amazon den Wettbewerb auf den Märkten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und/oder auf den nationalen Märkten für Saugroboter einschränken könnte, indem es konkurrierenden Anbietern dieser Saugroboter erschwert, in einen wirksamen Wettbewerb zu Amazon zu treten. Im Einzelnen stellte die Kommission Folgendes fest:

>> Amazon könnte in die Lage versetzt werden und den Anreiz haben, die Wettbewerber von iRobot vom Markt auszuschließen, indem es sie daran hindert, Saugroboter auf dem Online-Marktplatz von Amazon zu verkaufen, und/oder ihnen den Zugang zum Online-Marktplatz durch verschiedene Strategien erschwert. Möglich wären folgende Strategien:
a) Streichung konkurrierender Saugroboter von der Liste der Suchergebnisse,
b) Verringerung der Sichtbarkeit konkurrierender Saugroboter sowohl in den Ergebnissen der nicht bezahlten (d. h. organischen) Suche als auch der bezahlten Suche (d. h. Werbung) auf dem Marktplatz von Amazon,
c) Beschränkung der Sichtbarkeit konkurrierender Produkte in verknüpften Anzeigefenstern (wie "andere Produkte, die Ihnen gefallen könnten") oder ihrer Verknüpfung mit Kaufempfehlungen (wie "Empfohlen von Amazon" oder "ist Alexa-kompatibel"), und/oder d) direkte oder indirekte Erhöhung der Kosten für die Wettbewerber von iRobot, wenn diese ihre Saugroboter auf dem Marktplatz von Amazon bewerben oder verkaufen möchten. Amazon könnte in der Lage sein, den Markt gegenüber Konkurrenten von iRobot abzuschotten, da der Online-Marktplatz von Amazon ein besonders wichtiger Kanal für den Verkauf von Saugrobotern in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien ist.
Die Abnehmer in diesen Ländern stützen sich sowohl bei der Produktfindung als auch bei ihrer endgültigen Kaufentscheidung ganz besonders auf Amazon.

>> Amazon könnte einen deswegen einen Anreiz verspüren, die Konkurrenten von iRobot abzuschotten, weil dies wirtschaftlich rentabel sein könnte. Die Gewinne für das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen durch zusätzliche Verkäufe von Saugrobotern von iRobot wären wahrscheinlich höher als die Verluste durch geringere Verkäufe konkurrierender Saugroboter und anderer verbundener Produkte auf den Amazon-Marktplätzen. Neben diesen Gewinnen würde das Unternehmen Vorteile aus zusätzlichen Daten ziehen, die von den iRobot-Nutzern erhoben wurden.

>> Solche Abschottungsstrategien könnten den Wettbewerb auf dem Saugroboter-Markt einschränken, was die Verbraucher in Form höherer Preise, schlechterer Qualität und weniger Innovation spüren würden.

Die Kommission hat eine umfassende Untersuchung durchgeführt, um Aufschluss über den Markt und die möglichen Auswirkungen des Zusammenschlusses zu erhalten. Diese Untersuchung umfasste unter anderem die Analyse der von den fusionierenden Unternehmen vorgelegten internen Dokumente und die Einholung von Stellungnahmen von Marktteilnehmern wie Anbietern von Saugrobotern und anderen Smart-Home-Geräten sowie konkurrierender Online-Verkaufskanäle.

Im Rahmen des Vor- und des Hauptprüfverfahrens hat die Kommission eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet und wird diese Zusammenarbeit bis zum Abschluss des Hauptprüfverfahrens fortsetzen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.11.23
Newsletterlauf: 05.03.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen