Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Steigendes Abfallaufkommen


Kreislaufwirtschaft: EU-Kommission empfiehlt Maßnahmen zur Steigerung des Recyclings in 18 Mitgliedstaaten, die die Abfallziele zu verfehlen drohen
Der Bericht zeigt auf, dass es in der EU bei der Qualität der Abfallbewirtschaftung erhebliche Unterschiede gibt



In einem veröffentlichten Bericht wird aufgezeigt, welche Mitgliedstaaten Gefahr laufen, die Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungs- und Verpackungsabfällen für 2025 und die Zielvorgaben für die Deponierung für 2035 nicht zu erreichen. Neun Mitgliedstaaten sind auf dem richtigen Weg, die Ziele für 2025 zu erreichen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Tschechien.

18 Mitgliedstaaten drohen jedoch eine oder beide Zielvorgaben für 2025 zu verfehlen. Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Portugal, Schweden und Spanien laufen Gefahr, die Zielvorgabe für Siedlungsabfälle zu verfehlen. Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, Ungarn und Zypern werden möglicherweise die für 2025 geltenden Zielvorgaben sowohl für Siedlungsabfälle als auch für Verpackungsabfälle insgesamt verfehlen. In einigen Ländern werden zudem Siedlungsabfälle weiterhin größtenteils auf Deponien abgelagert, und diese Länder werden die für 2035 geltende Zielvorgabe für die Deponierung wahrscheinlich nicht erreichen. Die Kommission legt diesen Mitgliedstaaten Empfehlungen vor, die auf der kontinuierlichen finanziellen und technischen Unterstützung zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung aufbauen.

Jedes Jahr erzeugen die Europäer durchschnittlich 530 kg Siedlungsabfälle pro Person (Abfälle aus Haushalten und ähnliche Abfälle von Unternehmen). Diese Abfälle werden zwar zunehmend recycelt und immer weniger auf Deponien abgelagert, gehören aber weiterhin zu den Abfallströmen, deren Bewirtschaftung besonders komplex ist. In der EU werden etwa 50 Prozent der Siedlungsabfälle recycelt oder kompostiert und 23 Prozent werden auf Deponien abgelagert. Die erzeugte Verpackungsabfallmenge nimmt stetig zu. Zwischen 2013 und 2020 stieg die Menge der Verpackungsabfälle in der EU um 15 Prozent auf fast 80 Mio. Tonnen. Rund 64 Prozent der Verpackungsabfälle werden nun recycelt, wenngleich dieser Anteil je nach Material unterschiedlich ist. Mehr als 75 Prozent der Verpackungen aus Papier, Pappe und Metall werden recycelt, wohingegen weniger als 40 Prozent der Kunststoffe dem Recycling zugeführt werden. Dies stellt für die meisten EU-Ländern ein Problem dar, von denen viele Gefahr laufen, das materialspezifische Ziel für das Recycling von Verpackungsabfällen aus Kunststoff zu verfehlen.

Erhebliche Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten
Der Bericht zeigt auf, dass es in der EU bei der Qualität der Abfallbewirtschaftung erhebliche Unterschiede gibt. Einige Länder müssen noch viel tun, um die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Zielvorgaben zu erreichen, und es bedarf weiterer Reformen, um insbesondere die Behandlung von Bioabfällen (die ein Drittel der Siedlungsabfälle ausmachen) sowie die getrennte Sammlung von Abfällen (eine Voraussetzung für das Recycling) zu gewährleisten und die Datenqualität zu verbessern. Allerdings haben die meisten EU-Länder Abfallreformen zur Verbesserung der Recyclingquoten durchgeführt oder sind dabei, dies zu tun, von denen einige in den kommenden Jahren Ergebnisse zeigen dürften.

Zudem wurde die Leistung durch externe Faktoren beeinflusst, wie etwa die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die dazu geführt haben, dass in einigen Ländern weniger oder keine Abfälle mehr getrennt gesammelt wurden. Auch wirkt sich der jüngste Anstieg der Energiepreise negativ auf das Recycling aus.

Empfehlungen und Unterstützung der EU
Die Kommission präsentiert länderspezifische Empfehlungen für die 18 Mitgliedstaaten, die Gefahr laufen, die zentralen Recyclingziele für 2025 nicht zu erreichen. Diese Empfehlungen umfassen ein breites Spektrum von Maßnahmen: Verringerung der Menge nicht recyclingfähiger Abfälle, Steigerung der Wiederverwendung, Förderung der getrennten Sammlung, Entwicklung von Abfallbehandlungskapazitäten für Sortierung und Recycling, Verbesserung der Governance, Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Sensibilisierung.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Umsetzung des EU-Abfallrechts unterstützen, indem sie EU-Mittel und technische Hilfe bereitstellt (z. B. durch die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik, den Austausch bewährter Verfahren und die Förderung des Peer-to-Peer-Lernens). Für die Intensivierung der politischen Anstrengungen sowie der konkreten Maßnahmen sind jedoch die nationalen Behörden zuständig.

Darüber hinaus hat die Kommission Initiativen vorgelegt, die zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft beitragen, und wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Leistung der Abfallbewirtschaftung zu verbessern und die Ziele zu erreichen, wie etwa die Vorschläge für neue Verordnungen über Abfallverbringungen, Verpackungen und Verpackungsabfälle und Ökodesign für nachhaltige Produkte.

Hintergrund
Im heutigen "Frühwarnbericht" wird geprüft, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Mitgliedstaaten die in der Abfallrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Recyclingziele für 2025 erreichen werden: einen Mindestprozentsatz von 55 Prozent für das Recycling und die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Siedlungsabfällen, einen Mindestprozentsatz von 65 Prozent für das Recycling von Verpackungsabfällen insgesamt sowie materialspezifische Zielvorgaben für das Recycling von Verpackungsabfällen (mindestens 75 Prozent für Papier und Pappe, mindestens 70 Prozent für Glas, mindestens 70 Prozent für eisenmetallhaltige Verpackungen, mindestens 50 Prozent für Aluminium, mindestens 50 Prozent für Kunststoff und mindestens 25 Prozent für Holz).

Der Bericht enthält auch eine vorläufige Bewertung des Ziels, die Deponierung von Siedlungsabfällen bis 2035 auf weniger als 10 Prozent zu senken.

Zusammen mit der Bewirtschaftung von Bioabfällen stellen die Verpackungsabfälle eines der Hauptprobleme dar, die die Recyclingleistung verringern, und dies, obwohl die getrennte Sammlung von Bioabfällen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend vorgeschrieben ist.

Der Frühwarnbericht baut auf der Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik auf, die bereits Probleme bei der Umsetzung des EU-Abfallrechts aufgezeigt hatte. So werden in der EU immer noch fast 2000 illegale bzw. den Vorschriften nicht entsprechende Deponien betrieben, was eine erhebliche Quelle von Umweltverschmutzung und Treibhausgasemissionen und eine verpasste Chance zur Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen darstellt.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 04.08.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen