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Steuerhinterziehung: Kryptowerte und E-Geld


Neue Steuertransparenzvorschriften helfen den Mitgliedstaaten, Klarheit bei Kryptowerten zu schaffen
Die Richtlinie wird die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Kryptowerten in der EU – unabhängig von ihrer Größe – dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden



Die EU-Kommission begrüßt, dass die Finanzministerinnen und -minister eine politische Einigung ("allgemeine Ausrichtung") über neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister erzielt haben, die im Auftrag von in der EU ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die auf einem Vorschlag der Kommission beruhenden neuen Vorschriften ergänzen die Bestimmungen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und der Verordnung über Geldtransfers (TFR) und stehen voll und ganz mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte in Einklang.

Um Einnahmen für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sicherzustellen und gleichzeitig ein innovationsfreundliches Wirtschaftsumfeld zu schaffen, ist eine faire und wirksame Besteuerung von größtem Belang. Derzeit fehlen den Steuerbehörden jedoch die benötigten Informationen zur Überwachung von Erlösen, die mithilfe von Kryptowerten erzielt werden, die sich problemlos grenzüberschreitend handeln lassen. Daher können die Behörden nicht in vollem Maße sicherstellen, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden, sodass den europäischen Bürgerinnen und Bürgern wichtige Steuereinnahmen entgehen.

Die Richtlinie wird die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Kryptowerten in der EU – unabhängig von ihrer Größe – dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden. Darüber hinaus werden mit der aktualisierten Richtlinie die Meldepflichten von Finanzinstituten auf E-Geld und digitale Zentralbankwährungen ausgeweitet, und der Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs wird auf grenzüberschreitende Vorbescheide ausgedehnt, die von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden.

Die neuen Meldepflichten für Kryptowerte, E-Geld und digitale Zentralbankwährungen werden am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Nachdem das Europäische Parlament eine beratende Stellungnahme abgegeben hat, können die neuen Vorschriften endgültig erlassen werden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 10.08.23


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