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Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum


Digitale Rechte und Grundsätze: Kommission, Europäisches Parlament und Rat unterzeichnen europäische Erklärung
Rechte und Grundsätze als Richtschnur für den digitalen Wandel



Die Arbeit der EU an ihrer "digitalen DNA" – der europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen – hat ihren Höhepunkt erreicht. Am Rande der Tagung des Europäischen Rates hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Text gemeinsam mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola und dem tschechischen Ministerpräsidenten Petr Fiala, der den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz vertrat, unterzeichnet.

Die von der Kommission im Januar vorgeschlagene Erklärung steht für das Engagement der EU für einen sicheren und nachhaltigen digitalen Wandel, bei dem – im Einklang mit den Grundwerten und Grundrechten der EU – die Menschen im Mittelpunkt stehen. Die Erklärung zeigt den Bürgerinnen und Bürgern, dass die europäischen Werte sowie die im Rechtsrahmen der EU verankerten Rechte und Freiheiten online wie offline geachtet werden müssen. Sie ist in sechs Kapitel aufgeteilt und soll als Richtschnur für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Unternehmen im Bereich der neuen Technologien dienen. Die Erklärung wird auch den Ansatz bestimmen, den die EU weltweit verfolgen wird.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: "Die Unterzeichnung der europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen spiegelt unser gemeinsames Ziel eines digitalen Wandels wider, bei dem die Menschen an erster Stelle stehen. Die in unserer Erklärung genannten Rechte werden allen Menschen in der EU garantiert, und zwar online wie offline. Und die in der Erklärung verankerten Digitalgrundsätze werden uns bei der Arbeit an allen neuen Initiativen leiten."

Der digitale Wandel betrifft alle Aspekte des Lebens der Menschen. Er bietet Möglichkeiten für mehr persönliches Wohlergehen, Nachhaltigkeit und Wachstum, birgt aber auch Risiken, denen politische Maßnahmen entgegengesetzt werden müssen.

Mit der europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen will die EU die europäischen Werte sichern, indem sie
>> die Menschen in den Mittelpunkt des digitalen Wandels stellt;
>> Solidarität und Inklusion durch Konnektivität, digitale Bildung, Ausbildung und Kompetenzen, faire und gerechte Arbeitsbedingungen sowie der Zugang zu digitalen öffentlichen Online-Diensten fördert;
>> die Bedeutung der Wahlfreiheit und eines fairen digitalen Umfelds bekräftigt;
>> die Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum fördert;
>> die Sicherheit, den Schutz und die Handlungsfähigkeit im digitalen Umfeld verbessert, insbesondere bei jungen Menschen;
>> Nachhaltigkeit fördert.

Konkret stehen diese Rechte und Grundsätze für eine erschwingliche und schnelle digitale Netzanbindung überall und für alle, gut ausgestattete Klassenzimmer und digital kompetente Lehrkräfte, einen nahtlosen Zugang zu öffentlichen Diensten im Internet, ein sicheres digitales Umfeld für Kinder, die Möglichkeit, außerhalb der Arbeitszeiten nicht erreichbar zu sein, die Verfügbarkeit leicht verständlicher Informationen über die Umweltauswirkungen unserer digitalen Produkte und Kontrolle darüber, wie personenbezogenen Daten verwendet und an wen sie weitergegeben werden.

Hintergrund
Die Kommission legte am 9. März 2021 in der Mitteilung "Digitaler Kompass: der europäische Weg in die digitale Dekade" ihre Vision für den digitalen Wandel Europas bis 2030 vor. Im September 2021 stellte die Kommission dann den "Weg in die digitale Dekade" vor, einen soliden Governance-Rahmen zur Verwirklichung dieser Digitalziele.

Im Januar 2022 schlug die Kommission die Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen vor. Die Kommission, das Parlament und der Rat erzielten im November 2022 Einvernehmen über die Erklärung. Die Erklärung ergänzt frühere Digitalinitiativen der Mitgliedstaaten wie die Erklärung von Tallinn zu elektronischen Behördendiensten, die Berliner Erklärung zur digitalen Gesellschaft und wertebasierten digitalen Verwaltung und die Erklärung von Lissabon – Digitale Demokratie mit einem Zweck.

Darüber hinaus führte die Kommission eine öffentliche Konsultation, bei der sich eine breite Unterstützung für die europäischen Digitalgrundsätze zeigte – 8 von 10 EU-Bürgerinnen und -Bürgern halten es für sinnvoll, dass die EU eine gemeinsame europäische Vision für digitale Rechte und Grundsätze aufstellt und fördert –, sowie eine Eurobarometer-Sonderumfrage durch.

Die Erklärung und die darin enthaltenen Rechte fußen auf den Verträgen und der Charta der Grundrechte. Sie baut auf bestehenden Digitalstrategien u. a. in den Bereichen Datenschutz, Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und Arbeitnehmerrechte sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf. Und sie ergänzt die europäische Säule sozialer Rechte.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 08.03.23



Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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