Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verhinderung des illegalen Artenhandels


Biologische Vielfalt: Strengere Maßnahmen gegen illegalen Artenhandel
Durchsetzung von Vorschriften und Strategien zur wirksamen Bekämpfung des illegalen Artenhandels, indem die Aufdeckungsquote illegaler Aktivitäten innerhalb der EU verbessert wird



Wie in der Biodiversitätsstrategie für 2030 angekündigt, hat die Kommission einen überarbeiteten EU-Aktionsplan angenommen, um dem illegalen Artenhandel ein Ende zu setzen. Der lukrative Schwarzmarkt für den illegalen Artenhandel trägt zur Dezimierung oder zum Aussterben ganzer Arten bei und führt zu häufiger auftretenden Zoonosen – Krankheiten, die sich zwischen Tieren und Menschen ausbreiten. Laut dem World Wildlife Crime Report 2020 des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung sind vom illegalen Artenhandel alle Länder der Welt und zahlreiche Arten – von Aalen über Schuppentiere bis hin zu Rosenholz – betroffen. Der aktualisierte Plan wird als Richtschnur für neue EU-Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels bis 2027 dienen und auf dem ersten Aktionsplan aufbauen, der vor sechs Jahren angenommen wurde.

In dem überarbeiteten Plan sind vier Hauptprioritäten aufgeführt:

Verhinderung des illegalen Artenhandels und Bekämpfung seiner Ursachen durch Verringerung der Verbrauchernachfrage nach illegal gehandelten Arten, Unterstützung nachhaltiger Existenzgrundlagen in den Herkunftsländern und Bekämpfung der Korruption auf allen Ebenen,

>> Stärkung des rechtlichen und politischen Rahmens zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels, indem die politischen Strategien der EU und der Mitgliedstaaten mit internationalen Verpflichtungen und den neuesten Erkenntnissen in Einklang gebracht werden und die Wirtschaftszweige, die am Handel mit Wildtieren und -pflanzen beteiligt sind, einbezogen werden,

>> Durchsetzung von Vorschriften und Strategien zur wirksamen Bekämpfung des illegalen Artenhandels, indem die Aufdeckungsquote illegaler Aktivitäten innerhalb der EU verbessert wird, wobei der Schwerpunkt auf dem Aufbau von Kapazitäten entlang der gesamten Durchsetzungskette liegt, die Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird und die Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels im Internet verstärkt werden,

>> Stärkung der globalen Partnerschaft zwischen Herkunfts-, Verbraucher- und Transitländern zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels durch Ausbau ihrer Kapazitäten und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Durchsetzungsakteuren der EU und wichtigen Drittländern.

Im November werden die Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) in Panama zusammenkommen, um strengere Handelsvorschriften für fast 600 Tier- und Pflanzenarten zu erörtern. Die EU wird den überarbeiteten Aktionsplan zusammen mit einem umfassenden Paket von Vorschlägen für die Aufnahme von Arten in die Anhänge des CITES vorlegen, die auf der 19. Konferenz der Vertragsparteien (CITES CoP19) beschlossen werden sollen.

Hintergrund
Der illegale Artenhandel beschleunigt den Verlust der biologischen Vielfalt, kann wildlebende Tier- und Pflanzenarten erheblich dezimieren und führt in einigen Fällen sogar zu ihrem Aussterben. Der illegale Artenhandel hat auch verheerende sozioökonomische Folgen, da durch die Zerstörung von Ökosystemen aufgrund von Wilderei und illegalem Artenhandel lokale Gemeinschaften häufig legaler und nachhaltiger Einkommensformen beraubt werden. Wie die COVID-19-Pandemie kürzlich gezeigt hat, kann der unkontrollierte Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zur Ausbreitung von Zoonosen führen, was verheerende Konsequenzen für die öffentliche Gesundheit haben kann.

Die EU ist eine Drehscheibe für den weltweiten illegalen Artenhandel und spielt eine Schlüsselrolle bei dessen Bekämpfung. Der erfasste Wert des illegalen Artenhandels in der EU belief sich 2019 auf mindestens 4,7 Mio. EUR, wobei das tatsächliche Ausmaß viel größter sein dürfte. Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten beschlagnahmen konsequent Wildtiere und -pflanzen, darunter Korallen, Reptilien, Vögel, Pflanzen oder Säugetiere sowie Arzneimittel, die diese enthalten. Seit 2017 wurden in der EU pro Jahr durchschnittlich in mehr als 6000 Fällen Wildtiere und -pflanzen, die in der CITES-Liste aufgeführt sind, beschlagnahmt.

Der überarbeitete Aktionsplan erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Er zeigt, dass die EU im Vorfeld von zwei wichtigen internationalen Treffen mit gutem Beispiel vorangeht: der Konferenz der Vereinten Nationen zur biologischen Vielfalt (CoP15) im Dezember in Montreal, auf der die Vertragsparteien voraussichtlich eine globale Vereinbarung erzielen, um die anhaltende Zerstörung der biologischen Vielfalt zu stoppen und umzukehren, und des CITES CoP19 vom 14. bis zum 25. November in Panama.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.11.22
Newsletterlauf: 15.02.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen