Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vermeidung von Gewinnverlagerungen


Steuern: EU-Kommission beschließt, Luxemburg wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen
Mindestmaß an Schutz vor Steuervermeidung durch Unternehmen in der gesamten EU



Die Europäische Kommission hat beschlossen, Luxemburg wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Richtlinie (EU) 2016/1164) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die Richtlinie sieht eine Ausnahme von der für Finanzunternehmen geltenden Maßnahme zur Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen von der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vor. Sie enthält eine erschöpfende Liste der Einrichtungen, die für diese Zwecke als Finanzunternehmen gelten. Luxemburg wendet die Ausnahmeregelung jedoch auch auf Verbriefungsorganismen an, die keine Finanzunternehmen im Sinne der Richtlinie sind.

Im Mai 2020 hatte die Europäische Kommission ein Aufforderungsschreiben an Luxemburg gerichtet, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme am 2. Dezember 2021. Darin hatte sie das Land aufgefordert, die fraglichen Rechtsvorschriften binnen zwei Monaten zu ändern. Da die Antwort Luxemburgs auf die mit Gründen versehene Stellungnahme nicht zufriedenstellend war, hat die Kommission nun beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.

Hintergrund
Am 28. Januar 2016 legte die Kommission als Teil des Pakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken vor. Die Richtlinie (EU) 2016/1164 zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken in der geänderten Fassung sieht fünf verbindliche Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung vor, die von allen Mitgliedstaaten angewandt werden müssen.

Dazu gehören die Vorschrift für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC-Regel) zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen in ein Niedrig- bzw. Nullsteuerland, die Switch-over-Regel zur Verhinderung der doppelten Nichtbesteuerung bestimmter Einkünfte, die Wegzugsbesteuerung, um zu vermeiden, dass Unternehmen bei der Verlegung von Vermögenswerten die Steuer umgehen, die Zinsschranke zur Verhinderung künstlicher Kreditgestaltungen, die der Verringerung der Steuerlast dienen, und eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch, um gegen aggressive Steuerplanung vorzugehen, wenn andere Vorschriften nicht gelten.

Damit sollen ein Mindestmaß an Schutz vor Steuervermeidung durch Unternehmen in der gesamten EU und gleichzeitig ein gerechteres und stabileres Umfeld für Unternehmen gewährleistet werden.

Die Richtlinie trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Mitgliedstaaten mussten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, bis zum 31. Dezember 2018 erlassen und veröffentlichen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 24.07.23
Newsletterlauf: 29.08.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen