Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vorteile der Digitalisierung vollumfänglich nutzen


Einfacher im europäischen Ausland leben, arbeiten und reisen: Digitalisierungs-Vorschläge der Kommission
Von der Digitalisierung der Systeme der sozialen Sicherheit profitieren würden zum Beispiel Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber in ein anderes EU-Land entsandt werden, oder Rentner, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben



Wie lassen sich die Systeme der sozialen Sicherheit besser grenzüberschreitend koordinieren? Die jetzt vorgelegten Vorschläge der Europäischen Kommission zielen darauf ab, dass dafür die Vorteile der Digitalisierung besser genutzt werden. Es geht um einen besseren Informationsaustausch zwischen den nationalen Trägern/Behörden, eine beschleunigte Anerkennung und Gewährung von Leistungen über die Grenzen hinweg und einen geringeren Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger. Sie werden so einfacher im Ausland leben, arbeiten und reisen können. Dazu kommt, dass Unternehmen leichter in andere EU-Länder expandieren können.

Der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige Kommissar Nicolas Schmit spricht von einem echten Gewinn für alle Seiten. Er verweist auf die Millionen Menschen in der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, arbeiten oder studieren. Ihnen soll der Vorschlag der Kommission das Leben erleichtern, weil er die "Interaktionen mit nationalen Behörden vereinfacht und ihnen auch im Ausland einen raschen Zugang zu ihren Leistungen der sozialen Sicherheit wie Renten oder Gesundheitsversorgung ermöglicht. Gleichzeitig bringt die Mitteilung Unternehmen und nationalen Behörden enorme Kosten- und Zeitersparnisse." Die Kommission zählt darauf, dass die Mitgliedstaaten die Instrumente sinnvoll einsetzen.

Beschäftigte, Unternehmen und Verwaltungen profitieren
Von der Digitalisierung der Systeme der sozialen Sicherheit profitieren würden zum Beispiel Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber in ein anderes EU-Land entsandt werden, oder Rentner, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben. In Deutschland gab es 2021 mehr als 875.000 entsandte Beschäftigte und es wurden über 1.3 Millionen Renten an Empfänger mit Wohnsitz einem anderen EU-Land gezahlt. Mit dem digitalen Ansatz können Ansprüche in den EU-Ländern in Zukunft sicher nachgewiesen werden und der grenzüberschreitende Zugang zu Diensten der sozialen Sicherheit gestaltet sich schneller und einfacher.

Bisher müssen Bürgerinnen und Bürger, die in ein anderes EU-Land reisen, dort wohnen oder arbeiten, häufig Dokumente in Papierform oder auf Plastikträgern mitführen, um ihre Sozialversicherungsansprüche wie einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung, auf Familienleistungen oder Renten nachzuweisen. Die Vorschläge ersetzen nicht die Bescheinigungen auf Papier, aber sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine bequemere und sicherere Alternative, wenn sie dies wünschen.

Trotz früherer Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs im Bereich der sozialen Sicherheit haben Sozialversicherungsträger, Gesundheitsdienstleister und Arbeitsaufsichtsbehörden aufgrund der unzureichenden Interoperabilität der nationalen Systeme nach wie vor Schwierigkeiten beim Zugang zu Daten und bei deren Austausch. Außerdem entstehen Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit der Ausstellung und Prüfung von Dokumenten zum Nachweis von Ansprüchen.

Die Vorteile der Digitalisierung vollumfänglich nutzen
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf,

>> die Umsetzung des elektronischen Austauschs von Informationen der sozialen Sicherheit (EESSI) auf nationaler Ebene zu beschleunigen, damit dieser bis Ende 2024 in ganz Europa voll funktionsfähig ist. Mit EESSI wird der Austausch zwischen den nationalen Sozialversicherungsträgern digitalisiert, und umständliche und zeitraubende papiergestützte Verfahren werden überflüssig;

>> mehr Verfahren zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vollständig online anzubieten, um es für die Menschen noch einfacher zu machen, im Ausland zu leben und zu arbeiten, und um sicherzustellen, dass sie ihre Leistungsansprüche schnell gelten machen können. Die Mitgliedstaaten können sich auf die Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor stützen, die die vollständige Digitalisierung einiger wichtiger Verwaltungsverfahren für Bürger und Unternehmen bis spätestens 12. Dezember 2023 vorsieht;

>> sich uneingeschränkt am Pilotprojekt zum Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) zu beteiligen, in dessen Rahmen Möglichkeiten zur einfacheren Ausstellung und Überprüfung von Sozialversicherungsansprüchen der Bürger/innen über die Grenzen hinweg ausgelotet werden;

>> auf die Einführung der digitalen Brieftasche für die europäische digitale Identität hinzuarbeiten, die es den EU-Bürgerinnen und -Bürgern ermöglichen soll, digitale Versionen von Anspruchsdokumenten wie beispielsweise der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) mitzuführen, sodass diese von Sozialversicherungsträgern, Arbeitsaufsichtsbehörden und Gesundheitsdienstleistern leichter sofort überprüft werden können.

Die Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Maßnahmen helfen, indem sie technische Unterstützung, unter anderem aus dem Instrument für technische Unterstützung, und finanzielle Mittel bereitstellt, beispielsweise aus dem Programm "Digitales Europa", InvestEU, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Auch der Europäischen Arbeitsbehörde kommt eine aktive Rolle zu, da sie Beispiele für bewährte Verfahren sammeln und den regelmäßigen Austausch zwischen den nationalen Behörden erleichtern soll.

Hintergrund
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, in ein anderes EU-Land zu reisen, dort zu leben und zu arbeiten. Im Jahr 2021 lebten und/oder arbeiteten 16 Millionen Menschen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Schweiz in einem anderen EU-Land, einem EWR/EFTA-Land oder der Schweiz. Die EU-Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und ihre Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009) sollen die Sozialversicherungsansprüche von Menschen, die innerhalb Europas mobil sind, beispielsweise in Bezug auf Gesundheitsversorgung, Familienleistungen und Renten schützen und dafür sorgen, dass die Bürger ihre Ansprüche in der gesamten EU so schnell wie möglich geltend machen können.

Im Jahr 2021 besaßen rund 235 Millionen Menschen in Europa eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die es ihnen ermöglicht, sich medizinisch behandeln zu lassen, wenn sie im Ausland plötzlich krank werden. Außerdem wurden 6 Millionen Renten an Personen ausgezahlt, die in einem anderen Land leben. Darüber hinaus gingen bei den nationalen Verwaltungen 3,6 Millionen Anfragen betreffend den Nachweis des Sozialversicherungsschutzes in Situationen mit grenzüberschreitendem Bezug ein.

Dank des elektronischen Austauschs von Informationen der sozialen Sicherheit (EESSI) haben die Sozialversicherungsträger in den Mitgliedstaaten seit 2019 16,5 Millionen Fälle von Menschen, die in ein anderes EU-Land reisen, dort leben, studieren und/oder arbeiten, sicher und schnell abgewickelt. Monatlich werden 2,5 Millionen elektronische Nachrichten ausgetauscht.

Derzeit nehmen die Träger von zwölf Mitgliedstaaten am ESSPASS-Pilotprojekt zur digitalen Ausstellung und Überprüfung von grenzüberschreitenden Anspruchsdokumenten wie dem "portablen Dokument A1" und der Europäischen Krankenversicherungskarte teil. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 18.10.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen