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Zukunft des Einzelhandels


Konsultation: Wie können Groß- und Einzelhandel widerstandsfähiger, digitaler und umweltfreundlicher werden?
Maßnahmen und Verpflichtungen, um den ökologischen Wandel und die Digitalisierung des Einzelhandelsökosystems voranzutreiben



Die Europäische Kommission bittet noch bis Ende September um Meinungen zur Zukunft des Einzelhandels. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Sektor auf faire Art und Weise einen digitalen, ökologischen und kompetenzbasierten Wandel vollziehen und so seine Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit steigern kann. Als Grundlage für diese Konsultation hat die Kommission ein Dokument veröffentlicht, in dem die wichtigsten Herausforderungen und Chancen des Übergangs analysiert werden. Unternehmen und Wirtschaftsverbände aus dem gesamten industriellen Ökosystem sowie Behörden, Sozialpartner, Verbraucherinnen und Verbraucher und Verbraucher sowie Forschende können bis 26. September 2023 auf den EU-Survey-Fragebogen antworten.

Neben der Befragung organisiert die Kommission auch Workshops mit den Interessengruppen, um ein tieferes Verständnis der Herausforderungen des Sektors zu erreichen. Die Ergebnisse der Umfrage und der Workshops werden in einen Pfad für den Übergang einfließen. Dieser soll bis Anfang 2024 fertiggestellt sein und konkrete Maßnahmen und Verpflichtungen enthalten, um den ökologischen Wandel und die Digitalisierung des Einzelhandelsökosystems voranzutreiben.

Hintergrund
Mit 30 Millionen Beschäftigten in 5,5 Millionen Unternehmen und einer Wertschöpfung von fast 1,5 Milliarden Euro ist das Einzelhandelsökosystem, das den Einzelhandel und den Großhandel umfasst, das größte aller industriellen Ökosysteme in der EU. Aufgrund seiner Verbindungen zu den meisten industriellen Ökosystemen kann sich seine Wettbewerbsfähigkeit positiv auf die gesamte EU-Wirtschaft auswirken. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.23
Newsletterlauf: 14.09.23


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Meldungen: Europäische Kommission

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    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

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    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

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