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Verfahren wegen verbotener Preisabsprachen


Kartellstrafen in Höhe von rd. 24 Mio. Euro wegen Preisabsprachen bei "Calgonit" und "Somat" sowie wegen wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch
Andreas Mundt: "Reckitt Benckiser und Henkel haben in mehreren Fällen Preiserhöhungen für Maschinengeschirrspülmittel der Marken "Calgonit" und "Somat" abgesprochen


(01.12.11) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Reckitt Benckiser Deutschland GmbH sowie gegen deren verantwortlichen Mitarbeiter in zwei Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 24 Mio. Euro verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, illegale Preisabsprachen über Maschinengeschirrspülmittel getroffen zu haben. Darüber hinaus habe Reckitt Benckiser sich, im Rahmen regelmäßig stattfindender Treffen von verschiedenen Markenartikelherstellern, in unzulässiger Weise über wettbewerbsrelevante Informationen ausgetauscht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte: "Reckitt Benckiser und Henkel haben in mehreren Fällen Preiserhöhungen für Maschinengeschirrspülmittel der Marken "Calgonit" und "Somat" abgesprochen. Die beiden Unternehmen haben Preiserhöhungen zwischen ihren Produkten über Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher."

Das Verfahren wegen verbotener Preisabsprachen wurde 2010 infolge eines Bonusantrages (Kronzeugenantrages) der Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH eingeleitet. Gegen Henkel wurde in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt.

Henkel und Reckitt Benckiser hätten zwischen Mitte 2005 und Mitte 2007 in vier Fällen die Höhe sowie den Zeitpunkt von folgenden Preiserhöhungen vereinbart:

>> Erhöhung der Listenpreise zum 1. Dezember 2005 um 5-8Prozent für Maschinengeschirrspülmittel der Marken "Calgonit" (Reckitt Benckiser) und "Somat" (Henkel), für Waschmittelzusätze der Marken "Vanish Oxi Action" (Reckitt Benckiser) und "Sil" (Henkel) sowie für hochpreisige Allzweckreiniger der Marken "Cilit Bang" (Reckitt Benckiser) und "Bref" (Henkel).

>> Indirekte Preiserhöhung zum 1. Oktober 2006 um 13 Prozent pro Einheit durch Reduzierung der Packungsgrößen bei gleichbleibendem Preis für einfache Maschinengeschirrspül-Tabs der Marken "Calgonit" und "Somat"

>> Absprache zur Festlegung der Packungsgrößen bei der Neueinführung von "Calgonit Alles in 1"/"Somat 7 in 1" Mehrphasen-Tabs zum Jahresbeginn 2007

>> Erhöhung der Listenpreise zum 1. Juni bzw. 1. Juli 2007 um 5 bis 8 Prozent für Maschinengeschirrspülmittel ("Calgonit" und"Somat") sowie Waschmittelzusätze ("Vanish Oxi Action" und"Sil")

Das zweite Verfahren betraf den unzulässigen Austausch von wettbewerbsrelevanter Information mit mehreren anderen Markenartikelherstellern. Dieses Verfahren wurde 2006 ausgelöst durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH. Das Bundeskartellamt hatte in der Folge bereits in den Jahren 2008/2009 gegen insgesamt acht Hersteller von Drogerieartikeln Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 20 Mio. Euro verhängt (PM des BKartA vom 20.02.2008).

Andreas Mundt sagte: "Die Markenartikelhersteller hatten sich - gemeinsam mit anderen Unternehmen der Branche - seit Jahren über anstehende Preiserhöhungen, neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie über den Stand und Verlauf von Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht."

Der Informationsaustausch hätte im Rahmen des Arbeitskreises "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" (KWR) des Markenverbandes stattgefunden. In den noch anhängigen Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer des Arbeitskreises hätten weitere Ermittlungen ergeben, dass der Austausch auch Informationen über beabsichtigte Preiserhöhungen einschloss, so dass Mitte 2010 gegen die noch verbliebenen Teilnehmer der Tatvorwurf erweitert wurde. Zudem sei vor dem Hintergrund des nun wesentlich schwereren Vorwurfs auch ein Verfahren gegen den Markenverband wegen Unterstützung dieses wettbewerbswidrigen Informationsaustausches eröffnet worden.

In beiden Verfahren konnte Reckitt Benckiser aufgrund ihrer Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe gemäß der Bonusregelung eine Reduktion der Geldbuße gewährt werden. Auch konnten einvernehmliche Verfahrensbeendigungen (sog. Settlement) erzielt werden, welche ebenfalls zu einer Absenkung der Geldbußen führten.

Die Bußgeldbescheide gegen Reckitt Benckiser sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)



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