Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellverfolgung im Fokus der Tätigkeit


Bundeskartellamt - Jahresrückblick 2011 und Ausblick: Die Stromgroßhandelsmärkte wurden in bisher einmaliger Genauigkeit analysiert
Sanktioniert wurden Kartelle in so unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen: 2011 wurden in insgesamt 17 Fällen rund 193 Mio. Euro an Bußgeldern gegen insgesamt 42 Unternehmen verhängt


(12.01.12) - Sektoruntersuchungen, Kartellverfolgung, Fusionskontrolle und Missbrauchsverfahren - das Bundeskartellamt blickt auf ein erfolgreiches und ereignisreiches Jahr zurück.

Sektoruntersuchungen
Aufsehen erregten die Ergebnisse der großen Sektoruntersuchungen des Amtes. Die Stromgroßhandelsmärkte wurden in bisher einmaliger Genauigkeit analysiert. Die Studie zeigte Missbrauchspotentiale detailliert auf und lieferte notwendige Vorarbeiten für den Aufbau und die Aufgaben der von der Bundesregierung geplanten Markttransparenzstelle. Sie legte offen, dass eine Kontrolle dieser Märkte in Echtzeit notwendig ist, um das Funktionieren zu Marktbedingungen sicherzustellen.

Die Sektoruntersuchung Kraftstoffe deckte die Strukturen des Oligopols der großen fünf Mineralölgesellschaften auf den deutschen Tankstellenmärkten auf. Die Analyse der Märkte und die Aufdeckung eines exakten Preissetzungsmusters stärkten die Arbeitsgrundlage des Bundeskartellamtes in diesem Bereich. Aufgrund dieser Erkenntnisse kann eine weitere Konzentration des Marktes mit dem Instrument der Fusionskontrolle verhindert werden und der Restwettbewerb durch die freien Tankstellen geschützt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Unsere Entscheidungen greifen tief in wirtschaftliche Vorgänge ein. Dementsprechend sorgfältig muss unsere ökonomische Analyse sein. Hier haben wir in der jüngeren Vergangenheit viel Personal und Know-how investiert, um uns weiter zu verbessern. Davon zeugt auch die Qualität unserer Sektoruntersuchungen, wie die im Stromgroßhandel oder die Untersuchung der Tankstellenmärkte. Dieser hohe ökonomische Standard unserer Analysen ermöglicht uns Wettbewerbsprobleme sehr genau zu erfassen und entsprechend zu reagieren. Unser nächstes Großprojekt in diesem Bereich ist die Sektoruntersuchung zur Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel."

Kartellverfolgung
2011 wurden in insgesamt 17 Fällen rund 193 Mio. Euro an Bußgeldern gegen insgesamt 42 Unternehmen verhängt. Sanktioniert wurden Kartelle in so unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen wie u.a. Pappteller, Feuerwehrfahrzeuge, Betonrohre, Geschirrspülmittel, Spanplatten, Mühlen und Hydranten. Der Bonusregelung kam bei der Aufdeckung von Kartellen erneut eine große Bedeutung zukam. 37 Anträge von Kronzeugen in 28 verschiedenen Fällen erreichten die Behörde. Im vergangenen Jahr führte das Bundeskartellamt 11 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 42 Unternehmen und 5 Privatpersonen durch.

Dazu Andreas Mundt wies darauf hin: "Die Kartellverfolgung wird auch in Zukunft im Fokus unserer Tätigkeit stehen. Wir haben eine Reihe neuer Verfahren angestoßen und wollen diese zügig und mit Nachdruck zum Abschluss bringen."

Fusionskontrolle
Von über 1100 angemeldeten Zusammenschlussvorhaben, gingen 15 in die vertiefte Prüfung in der sogenannten zweiten Phase. Untersagt werden musste neben dem Vorhaben von RTL und Pro7Sat1 auch der Plan der Tönnies Holding, einen konkurrierenden Schlachthof zu übernehmen. Weitreichende, Wettbewerbschancen eröffnende Zusagen ermöglichten die Freigabe im Fall Liberty/Kabel BW. Edeka musste einen Großteil ihrer Übernahmepläne aufgeben, um schließlich einige Standorte des mittelständischen Lebensmitteleinzelhändlers Ratio übernehmen zu können.

Ausblick
Eine Reihe von wichtigen bereits laufenden Verfahren wird in 2012 abgeschlossen bzw. vorangetrieben. Die Prüfung der Pläne der DFL für die Neuvergabe der Bundesliga-Übertragungsrechte steht kurz vor ihrem Abschluss. Anfang des nächsten Jahres wird das Bundeskartellamt eine abschließende Entscheidung im Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe fällen. Mit Nachdruck wird auch an dem Kartellverfahren gegen Lebensmitteleinzelhändler und Hersteller wegen des Verdachts auf vertikale Preisabsprachen gearbeitet.

Andreas Mundt sagte: "Das nächste Jahr wird auch institutionelle Veränderungen mit sich bringen. Dies betrifft insbesondere den Energiebereich, in dem das Bundeskartellamt ab dem 1. Januar 2012 für das Monitoring der wettbewerblichen Märkte zuständig ist sowie die geplante Einrichtung der Markttransparenzstelle, die als "Market Monitoring Body" auch einen wichtigen Beitrag zur Begleitung der Energiewende leisten kann."

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird derzeit novelliert. Das Bundeskartellamt begrüßt den im November vorgelegten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, sieht aber an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für Nachbesserungen.

Die Sozialgerichte haben die Anwendbarkeit des Kartellrechts für Kernbereiche des Gesundheitswesens verneint. Der Gesetzgeber bleibt aufgerufen, diese Lücke zu schließen, damit das Bundeskartellamt Fusionen von Krankenkassen und Vereinbarungen der Kassen untereinander zukünftig wirksam kontrollieren kann.

Andreas Mundt meinte abschließend: "Die Vorschläge im Bereich Fusionskontrolle überzeugen. In anderen Punkten sollten sie noch weiter gehen. Etwa im Bereich der Bußgeldverfahren oder bei der Aufsicht über Wasserversorger." (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen