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Kartellabsprache im Schiffs-Schwerölbereich


Bundeskartellamt verhängt Kartellbußen gegen Händler von Schweröl für Seeschiffe
Andreas Mundt: "Die beteiligten Unternehmen haben im Zeitraum von Mitte 2005 bis Anfang 2007 den Markt für Bunker im Weser-Ems-Gebiet untereinander jeweils hälftig aufgeteilt und hierzu regelmäßig Preis-, Quoten- und Kundenabsprachen getroffen"


(16.11.11) - Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen zwei Händler von Schweröl für den Antrieb von Seeschiffen ("Bunker") wegen verbotener Preis-, Quoten- und Kundenabsprachen abgeschlossen und insgesamt Bußgelder in Höhe von über 11 Mio. Euro verhängt. Nach dem ersten Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen Bominflot Bunkergesellschaft für Mineralöle mbH & Co. KG, Hamburg, aus dem Jahre 2008 wurde nun mit der BMT Bremer Mineralöltransportgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen auch das zweite beteiligte Unternehmen bebußt.

Die Handelskette im Bereich des Bunkers erstreckt sich von den beauftragenden Reedereien über Makler (Broker) bis hin zu den ausliefernden regionalen Händlern, darunter die beteiligten Unternehmen. Die Liefergebiete sind insbesondere auf Grund der Transportkosten regional begrenzt. Vorliegend umfasste das von der Absprache betroffene Gebiet die Nordseehäfen des Weser-Ems-Gebietes, d.h. im Einzelnen die Weserhäfen Bremen, Bremerhaven, Brake, Nordenham sowie Wilhelmshaven und Emden.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Die beteiligten Unternehmen haben im Zeitraum von Mitte 2005 bis Anfang 2007 den Markt für Bunker im Weser-Ems-Gebiet untereinander jeweils hälftig aufgeteilt und hierzu regelmäßig Preis-, Quoten- und Kundenabsprachen getroffen. Sie haben im genannten Zeitraum zugleich den Marktzutritt neuer Anbieter von Bunker gezielt verhindert."

Mit beiden beteiligten Unternehmen konnte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden, welche zu einer Absenkung der jeweiligen Geldbußen führte.

Der zuerst ergangene Bußgeldbescheid an Bominflot ist bereits rechtskräftig. Gegen den jetzt an BMT ergangenen Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


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