Sie sind hier: Home » Literatur » Schriften

Rahmenbedingungen für Einkauf von IT-Leistungen


Neue Bedingungen für öffentlichen Einkauf von Hardware
Novellierte Musterverträge von BMI und Bitkom für Behörden - Kauf und Instandhaltung von Hardware neu geregelt

(12.05.16) - Vertreter der öffentlichen Hand und des Digitalverbands Bitkom haben sich auf neue Bedingungen für den staatlichen Einkauf von IT-Hardware verständigt. Es steht nun ein aktualisiertes Set an Musterverträgen und AGB zur Verfügung: die so genannten "EVB-IT Kauf und Instandhaltung". Die "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) umfassen insgesamt zehn Vertragstypen, die von Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen bei der Auftragsvergabe genutzt werden, darunter zwei für Hardware.

Diese sind nun überarbeitet worden. Die Standardbedingungen betreffen hochwertige Netzwerktechnik ebenso wie Speichermedien, Kommunikationstechnik, Drucker, Monitore, PCs, Notebooks oder sonstige mobile Geräte. Bei der Überarbeitung wurde sowohl rechtlichen Neuerungen als auch technischen Innovationen Rechnung getragen.

"Hardware ist die Basis der digitalen Infrastruktur im öffentlichen Sektor. In modernen Behörden sollten daher Netzwerktechnik, PCs oder Speichermedien stets auf dem neuesten Stand der Technik sein. Hierfür braucht es verlässliche, flexible und zeitgemäße Vertragslösungen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Wir freuen uns, dass es BMI und Bitkom gemeinsam gelungen ist, erneut praxistaugliche Musterverträge zu erarbeiten. Die Verträge werden einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen IT-Infrastruktur leisten."

Der Leiter der Bitkom-Verhandlungsdelegation, Helmut Poder von Computacenter, erklärt: "Wir möchten EVB-IT zu einem Qualitätsmerkmal und Standortvorteil im Sinne pragmatischer und sicherer IT-Beschaffung entwickeln. Den Anwendern in der Wirtschaft und in der Verwaltung bleiben beim Einkauf von Hardware langwierige Vertragsprüfungen erspart. Das reduziert den Zeit- und Kostenaufwand im Vergabeverfahren erheblich."

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt und dazu mit dem Bitkom verhandelt. Angesichts der Milliardenbeträge, die der öffentliche Sektor in Informationstechnik und deren sichere Anwendung jährlich investiert, kommt diesen Bedingungen für alle Beteiligten enorme Bedeutung zu. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Schriften

  • Was versteht man unter einer Lieferkette?

    Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) folgt als logische Konsequenz der Entwicklungen der letzten Jahre. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können.

  • Praxishilfe für Mitarbeiter-Policy

    Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden - eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen - und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung.

  • Was wird aus dem Beschäftigtendatenschutz?

    Die Ampelkoalition verspricht im Koalitionsvertrag ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Das Gesetz ist aber noch nicht wirklich in Sicht. Was bisher geschah, was nötig ist und welche Probleme dabei behandelt werden müssen - das ist das Thema des aktuellen Hefts der Datenschutz-Nachrichten, der DANA 4/2022.

  • IT-Sicherheitsgesetz, Datenschutz, IT-Grundrecht

    Trend Micro stellt die Neuauflage ihres juristischen Leitfadens vor. Dieser unterstützt Unternehmen bei rechtlichen Themen, die im Kontext der IT-Sicherheit zu beachten sind. Nicht zuletzt durch die Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 haben sich die Anforderungen für Organisationen in Deutschland verändert. Was IT-Verantwortliche beachten sollten, welche Herausforderungen es bei den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gibt und wie die Cloud auch in Sachen IT-Compliance sicher bleibt, sind Kernthemen der siebten Auflage.

  • Cybersicherheit im Gesundheitswesen

    Am 01.01.2022 lief für Betreiber von Krankenhäusern, Praxen und Laboren die zweite Frist für die Umsetzung der im Patientendatenschutz-Gesetz (PDSG) vorgeschriebenen Maßnahmen ab. Dies sorgt für viele Fragen bei Betreiber:innen von Krankenhäusern, Arztpraxen und Laboren. Welche Vorschriften gelten für wen? Wie können sie pragmatisch umgesetzt werden? Welche Sanktionen drohen bei Verstößen? Die Beratungsboutique für Cybersicherheit carmasec hat zu diesem Anlass ein Dossier mit ausführlichen Informationen zu "IT-Sicherheit für Praxen, Labore und Krankenhäuser" zusammengestellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen