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Whitepaper zur "Button-Lösung"


Gesetz gegen Kostenfallen im Internet: Tipps für Betreiber von Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
Welche Informationen für die Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung im Internet in welcher Form bereitgehalten werden müssen


(23.07.12) - In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Verbrauchern zum Opfer sogenannter "Kostenfallen" im Internet. Der Gesetzgeber hat reagiert und nimmt mit einem neuen Gesetz Unternehmen künftig noch stärker als bisher in die Pflicht, Verbrauchern mehr Transparenz beim Online-Bestellvorgang zu bieten. Zum 01. August 2012 treten mit der "Button-Lösung" neue gesetzliche Regeln in Kraft. Diese bestimmen, welche Informationen für die Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung im Internet in welcher Form bereitgehalten werden müssen. Vor diesem Hintergrund informiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. in einem Whitepaper mit aktuellen Handlungsempfehlungen zur kommenden "Button-Lösung".

Das kostenfrei erhältliche BVDW-Whitepaper richtet sich primär an Unternehmen und Betreiber von Online-Shops oder E-Commerce-Plattformen.

Inhalt des BVDW-Whitepapers zur "Button-Lösung"
Das BVDW-Whitepaper richtet sich an Unternehmen, Betreiber von Online-Shops und Anbieter von E-Commerce-Plattformen. Die "Button-Lösung" soll die Transparenz für die Verbraucher erhöhen und nimmt Unternehmen in die Pflicht, mit einer Neugestaltung von Bestell-Buttons die Verbraucher vor Abgabe ihrer Bestellung in eindeutiger Weise über die Zahlungspflichtigkeit aufzuklären.

Der BVDW liefert konkrete Handlungsempfehlungen zur richtigen Anwendung der "Button-Lösung" in Online-Shops und auf E-Commerce-Plattformen:
1. Warum ein neues Gesetz?
2. Was ändert sich?
3. Für wen gilt das Gesetz?
4. Was muss getan werden?
5. Wie werden die Vorgaben umgesetzt?
6. Gibt es Besonderheiten im M-Commerce?
7. Bis wann müssen die Änderungen umgesetzt sein?
8. Welche Folgen drohen bei Verstoß?
9. Zusammenfassung

Anpassung der Plattformen bis spätestens zum 31. Juli
"Die Button-Lösung soll den Verbrauchern mehr Sicherheit bieten und die sogenannten Kostenfallen unterbinden. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich begrüßenswert, jedoch wirkt sich das Gesetz gravierend auf alle Online-Anbieter aus. Nicht nur die Betreiber von Online-Shops, sondern generell alle Anbieter von kostenpflichtigen Diensten müssen ihre Plattformen bis spätestens zum 31. Juli anpassen", sagt Thorben Fasching, stv. Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce im BVDW.

Schnelle Umsetzung des Gesetzes notwendig
"Sofern noch nicht geschehen, sollten die neuen Vorgaben des Gesetzes möglichst schnell umgesetzt werden. Ansonsten drohen nicht nur unwirksame Verträge, sondern gegebenenfalls Abmahnungen durch Mitbewerber. Während die Gestaltung des Bestell-Buttons keine größeren Probleme bereiten sollte, bestehen noch rechtliche Unklarheiten zur Frage der Gestaltung und Platzierung der vorab zu erteilenden Informationen. Hier wird die Praxis zeigen müssen, welche Ausgestaltungen sich letztendlich bewähren", sagt RA Michael Neuber, Justiziar des BVDW. (BVDW: ra)

BVDW: Kontakt und Steckbrief

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