Stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat die Stellungnahme der Verbraucherkommission zur Verbesserung des Anlegerschutzes entgegen genommen. Nach ihrer Konstituierung im Herbst 2009 hat sich die Verbraucherkommission Bayern intensiv mit der Finanzmarktkrise und den daraus zu ziehenden Lehren befasst. Sie empfiehlt insbesondere eine stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes, transparentere Informationen bei Anlageprodukten, bessere Qualifizierung und Überwachung von Finanzvermittlern und mehr finanzielle Verbraucherbildung an Schulen.
Europaweites Gerichtssystem für Patente
Was bedeutet die Schaffung eines europaweiten Patentgerichts? Welche Folgen hat dies speziell für Deutschland? Hierüber wurde auf Einladung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk diskutiert. Anlass für die vom Bundesministerium der Justiz, dem Bundespatentgericht und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam ausgerichtete Veranstaltung waren die Pläne der Europäischen Kommission und des Rates zur Schaffung eines europäischen Patentgerichts.
Instrument gegen unternehmerisches Fehlverhalten
Zum zehnjährigen Jubiläum der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen berieten die Mitgliedstaaten über eine Überarbeitung der Leitsätze. Darum riefen Germanwatch, Misereor und Transparency Deutschland die 31 OECD Mitgliedstaaten und elf weiteren Unterzeichner der OECD-Leitsätze dazu auf, die Leitsätze zu einem wirksamen Instrument gegen unternehmerisches Fehlverhalten auszugestalten.
Verbesserte Informations- und Einsichtsrechte
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die durch das Volksbegehren des Berliner Wassertisches angestoßene und im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Novellierung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie räumt Bürgerinnen und Bürgern bei der Privatisierung einer Reihe von Unternehmen der Daseinsvorsorge verbesserte Informations- und Einsichtsrechte ein.
MaComp-konforme Umbau der Compliance
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Juni 2010 erstmals ein einheitliches Regelwerk zu den Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) veröffentlicht. Mit dem MaComp-Rundschreiben werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht neue Anforderungen für die Compliance-Funktion festgelegt, die von den Banken in Deutschland umgesetzt werden müssen.
Kriminalität im Zahlungsverkehr
"Kriminalität im Zahlungsverkehr" – zu einem Abend unter diesem thematischen Bogen hatte die easycash GmbH anlässlich des 11. SEPA Round Tables geladen. Hochrangige Fachleute aus Handel, Finanzwirtschaft und Zahlungsverkehrsbranche folgten der Einladung in das exklusive Rund des Hotels im Wasserturm in Köln. In diesem Rahmen entfachte der ebenso spannende wie kurzweilige Vortrag von Marco Thelen, Cybercrime-Spezialist bei der Staatsanwaltschaft Bonn, eine agile Diskussion, die auch beim anschließenden Abendessen ihre Fortsetzung fand.
Einhaltung von Standards zu Web-Compliance
Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT hat die Internetpräsenzen von Dax-Unternehmen getestet. Neunzig Prozent der überprüften Seiten wiesen Mängel in der Standardkonformität auf, die unter anderem zu Performance-Verlusten und Fehlern bei der Seitendarstellung auf Mobilgeräten führen können. Zudem beinträchtigen die Verstöße gegen geltende W3C-Spezifikationen und Standards den Einsatz von assistiven Technologien, die ältere oder behinderte Menschen bei der Nutzung von Internet-Angeboten unterstützen. Die Tests auf wurden mit der "imergo Web Compliance Suite" des Fraunhofer FIT durchgeführt.
Wegerisiko trägt allein der Arbeitnehmer
Nachdem Wetterdienste, Flugsicherung und Fluglinien froh sind, sich nicht mehr mit der Aschewolke beschäftigen zu müssen, steht den Arbeitsrechtlern die Aufarbeitung des Problems Aschewolke erst noch bevor. Abmahnungen oder gar Kündigungen wegen verspäteter Rückkehr an den Arbeitsplatz stehen zur Verhandlung an.
Datensicherheit und Compliance
IT-Manager geraten leicht in die Haftung, wenn sie zu sorglos mit IT-Sicherheit umgehen. Was das konkret bedeutet, konnten 50 IT-Manager während einer kürzlich durchgeführten Veranstaltung der Firma Modcomp am eigenen Leib erfahren. Der von Modcomp Computer Systems initiierte IT-Security-Workshop fand in den Räumen der JVA Köln statt und bot - neben Fachvorträgen - Einblicke in den Alltag einer Justizvollzugsanstalt.
Onlineshop und Überwälzen der Rücksendekosten
Wer als Verbraucher Ware in einem Onlineshop bestellt, kann diese im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts auf Kosten des Versenders zurückschicken. Die Rücksendekosten dem Käufer aufzuerlegen, ist nur möglich, wenn der Wert der Sendung 40 Euro nicht übersteigt oder – bei einem höheren Wert – innerhalb der Widerrufsfrist noch keine Anzahlung oder Bezahlung erfolgte. Allerdings haben die Oberlandesgerichte Hamburg und Koblenz die Bedingungen für ein wirksames Überwälzen der Kosten auf den Besteller jetzt deutlich erhöht (OLG Hamburg, Az.: 5 W 10/10, vom 17.02.2010; OLG Koblenz, Az. 9 U 1283/09, vom 08.03.2010).