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Reisekostenerstattung für Feuerwehrführungskräfte


Joachim Herrmann: "Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger darf nicht zu finanziellen Nachteilen führen"
Führungsdienstgrade bei den Feuerwehren: Künftig soll die Reisekostenvergütung auch für Fahrten schon ab der Wohnung gewährt werden


(01.08.11) - Für die bayerischen Feuerwehren wird es in Sachen Reisekostenerstattung wichtige Verbesserungen geben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Wir wollen für unsere Führungsdienstgrade bei den Feuerwehren schnellstmöglich eine bessere Reisekostenerstattung. Künftig soll die Reisekostenvergütung auch für Fahrten schon ab der Wohnung gewährt werden. Damit erfüllen wir ein wichtiges Anliegen des Landesfeuerwehrverbands Bayern." Bereits mit Wirkung ab 1. August 2011 werde der Innenminister die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz entsprechend ändern. "Diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen, dürfen keine finanziellen Nachteile erleiden."

Seit einer Änderung des bayerischen Reisekostengesetzes im Jahr 2010 konnten Feuerwehrführungskräften die Reisekosten nur noch für Fahrten ab dem Landratsamt oder ab dem Feuerwehrgerätehaus gezahlt werden. Dies konnte zu finanziellen Nachteilen führen, wenn die Feuerwehrführungskräfte zum Beispiel von zu Hause zu einem Einsatz fuhren. Zudem konnten Kreisbrandräte, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister Kosten für Fahrten zum Landratsamt, etwa zu dienstlichen Besprechungen, nicht geltend machen.

Herrmann sagte: "Unsere Feuerwehrführungskräfte fahren oft von zu Hause zu einem Einsatz oder zu dienstlichen Veranstaltungen. Nach der derzeit geltenden Rechtslage können sie die ihnen tatsächlich entstandenen Fahrtkosten in vielen Fällen nicht mehr abrechnen. Daher bestand Handlungsbedarf. Wer sich für unsere Sicherheit einsetzt, darf dafür nicht noch persönlich draufzahlen." (Bayerisches Innenministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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