Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Gefahren durch Spielmanipulation im Sport


Bayern setzt sich bei Justizministerkonferenz für effektive Strafgesetze gegen Spielmanipulationen ein
Justizminister Bausback: "Sauberkeit des Sports umfassend schützen - Kampf gegen Spielmanipulationen aus Schattendasein herausführen"

(14.07.15) - Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert bei der Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz am 17. und 18. Juni in Stuttgart zeitnah effektive Strafgesetze gegen Spielmanipulationen im Sport: "Es ist mir völlig unverständlich, warum die strafrechtliche Bekämpfung von Spielmanipulationen nach wie vor ein Schattendasein fristet. Spätestens seit den Wettskandalen der Jahre 2005 und 2009 ist klar: Das geltende Strafrecht ist ein viel zu stumpfes Schwert gegenüber denjenigen, die den Sport aushöhlen und den Wettbewerbsgedanken ad absurdum führen."

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes sei - insgesamt betrachtet - zu begrüßen, betreffe jedoch nur einen Teilbereich. "Wir müssen die Sauberkeit des Sports aber umfassend schützen. Maßgeblich auf meine Initiative hin enthält der Berliner Koalitionsvertrag daher auch die strafrechtliche Bekämpfung der Spielmanipulation. Er bringt damit den gesellschaftlichen Konsens zum Ausdruck: Wir sagen NEIN zu Tricksereien und gekauften Spielen. Und: Wir wollen diesem Treiben nicht mehr länger tatenlos zusehen", so Bausback.

Bayerns Justizminister weiter: "Es ist jetzt Zeit zum Handeln. Der Sport hat zwischenzeitlich erkannt, welche Gefahren ihm durch Spielmanipulation drohen. Die großen Verbände fordern schon seit längerem einen eigenen Straftatbestand." Zudem verlange die im vergangenen Herbst von Deutschland gezeichnete Konvention des Europarates zur Manipulation von Sportwettbewerben nationale strafrechtliche Sanktionen. "Ich fordere daher meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern auf: Lassen Sie uns diesen Rückenwind nutzen. Drängen wir gegenüber dem Bund gemeinsam darauf, dass alsbald weitergehende Strafvorschriften gegen Spielmanipulationen geschaffen werden. Die bayerischen Vorschläge zu eigenständigen Straftatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport weisen hierfür den richtigen Weg", so Bausback abschließend. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen