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Ansprüche gegen Fluggesellschaften


Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert EU-weite Klarstellung der Fluggastrechte
Nicht zufriedenstellend gelöst sei beispielsweise auch die Frage, welche Rechte der Fluggast habe, wenn er den Anschlussflug wegen Verzögerung des Zubringerflugs verpasst

(11.09.12) - Aus Anlass des angekündigten Flugbegleiterstreiks bei der Lufthansa forderte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk die EU-Kommission auf, die EU-Fluggastrechteverordnung aus dem Jahr 2004 rasch zu überarbeiten. "Die bestehende Verordnung enthält viele unklare Regelungen und Lücken, die die Gerichte letztlich nicht rechtssicher schließen können, weil ihre Entscheidungen nur Einzelfälle betreffen", sagte Merk. "Für den Verbraucher ist daher in vielen Fällen nicht absehbar, welche Rechte er im Einzelfall wirklich hat. So wären klare Maßstäbe in der Verordnung wünschenswert, anhand derer man besser beurteilen kann, ob ein Streik im Flugverkehr als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten ist, der einen Entschädigungsanspruch ausschließt oder nicht."

Nicht zufriedenstellend gelöst sei beispielsweise auch die Frage, welche Rechte der Fluggast habe, wenn er den Anschlussflug wegen Verzögerung des Zubringerflugs verpasst, wie die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeige. Aber auch für Verspätungen fehlten klare Entschädigungsregelungen, die auch durch Einzelfallentscheidungen des EuGH nicht ersetzt werden könnten.

Merk begrüßt auf der anderen Seite, dass Verbraucher bald die Möglichkeit haben, sich wegen Entschädigungsansprüchen gegen Fluggesellschaften an eine Schlichtungsstelle zu wenden. "Die Bundesregierung hat hier ein wichtiges Gesetz für die Verbraucher auf den Weg gebracht. Mit den Schlichtungsverfahren wird sich die Situation der Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Fluggesellschaften deutlich verbessern." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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