Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Signal für eine bessere Streitkultur


Bayern stimmt im Bundesrat für neues Mediationsgesetz
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Das Gesetz schafft die Streitschlichtung durch den Richter nicht ab, sondern führt die bayerische Variante ein - den Güterichter"

(22.02.12) - Bayern hat im Bundesrat für das neue Mediationsgesetz gestimmt. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärte: "Das Gesetz ist ein klares Signal für eine bessere Streitkultur in Deutschland - Bayern stimmt deshalb zu. Die Bedenken einiger anderer Länder, dass durch die Streichung der im Gesetzentwurf noch vorgesehenen Richtermediation der in vielen Ländern erfolgreichen Streitschlichtung durch den Richter ein Riegel vorgeschoben würde, teile ich nicht. Die Wahrheit ist schlicht: Das Gesetz spricht jetzt vom Güterichter statt vom Mediationsrichter. Anders als bisher überwiegend in den Medien berichtet, handelt es sich beim Güterichter aber keineswegs um ein neuartiges Modell, mit dem wir bisher keine Erfahrungen hätten. Vielmehr praktizieren wir das in Bayern seit Jahren und sehr erfolgreich."

Der Unterschied zwischen Güterichter und Mediationsrichter besteht laut Merk darin, dass der Güterichter die Vorteile des Mediators - er nimmt sich zurück und lässt die Parteien selbst eine Lösung finden - mit denen des Richters, der die souveräne Kenntnis des Rechts sowie richterliche Autorität verkörpert und sich aktiv in die Verhandlungen mit einbringt, verbindet. Darüber hinaus kann der Güterichter auf Wunsch der Parteien einen Vergleich protokollieren und diesen für vollstreckbar erklären.

Merk sagte: "Für das Güterichtermodell sprechen die Erfolge, die wir damit in Bayern seit Jahren erzielen: Unseren Güterichtern gelingt es häufig in scheinbar hoffnungslosen Fällen, 'die Kuh vom Eis zu bringen', sprich, nicht nur den konkreten Streitfall zu lösen, sondern z. B. jahrzehntelange Nachbarstreitigkeiten endgültig zu beenden."

Merk erklärte abschließend: "Mit dem neuen Mediationsgesetz kann sich der Güterichter bei seiner Verhandlungsleitung natürlich weiterhin der Methoden und Techniken der Mediation bedienen. Die gerichtsinterne Mediation ist also nicht tot. Sie muss lediglich in das erweiterte Güterichterverfahren überführt werden. Damit wird es auch den Ländern, die derzeit erfolgreich ein Mediationsrichtermodell praktizieren, möglich sein, dieses in einer modifizierten Fassung fortzuführen. Ich sage deshalb ein klares Ja zu dem Gesetz und freue mich über die Anerkennung unseres Güterichtermodells."

Hintergrund:
Das am 15. November 2011 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) stand am 10.02.2012 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bundesrat hatte zu entscheiden, ob er gegen das Gesetz den Vermittlungsausschuss anruft. Andernfalls kann das Gesetz nach Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

Das Gesetz enthält Regelungen zur Förderung des Mediation, also eines Verfahrens der Streitbeilegung, bei dem es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht wird, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden. Insbesondere stellt es die Vertraulichkeit der Mediation sicher und ermöglicht auch Qualitätsstandards für Mediatoren. Während im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch eine Regelung für die Mediation durch den (nicht Streit entscheidenden) Richter enthalten war, sind diese im Bundestag gestrichen und durch eine Erweiterung des bereits bisher möglichen und in Bayern und Thüringen erfolgreich praktizierten Güterichtermodells ersetzt worden. Dies wird häufig als Ende der richterlichen Streitschlichtung verstanden, was aber aus den in der Presseerklärung genannten Gründen nicht zutrifft. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen