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Offenlegung von Provisionen


Compliance in der Finanzberatung: "Privatanleger dürfe nicht mehr verlieren darf, als er eingesetzt habe"
Anlageberatung zu Finanzprodukten:
"Viel Schaden könnte vermieden werden, wenn bestimmte besonders gefährliche Finanzprodukte von vornherein aus dem Portfolio der Produkte, die Privatanlegern angeboten werden, gestrichen werden", sagt Dr. Beate Merk

(25.10.12) - Anlässlich der aktuellen Diskussion in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments über die künftigen Regeln für die Provisionsberatung zu Finanzprodukten und insbesondere etwaige Pflichten von Beratern, erzielte Provisionen an Verbraucher auszukehren, erklärt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Wichtig ist vor allem, dass dem Verbraucher ohne Einschränkungen offengelegt wird ist, ob Provisionen erzielt werden oder nicht. Dann kann er sich selbst ein Bild machen, ob und in welchem Umfang er die Beratung nutzen will oder sich lieber einem unabhängigen Berater anvertraut."

Merk sagte weiter: "Ein viel wirksameres Mittel zum Schutz der Anleger bleibt bei der ganzen Diskussion außer Betracht: Viel Schaden könnte vermieden werden, wenn bestimmte besonders gefährliche Finanzprodukte von vornherein aus dem Portfolio der Produkte, die Privatanlegern angeboten werden, gestrichen werden", so Merk.

Merk sagt weiter: "Leitlinie muss dabei sein: Es muss sichergestellt sein, dass ein Privatanleger nicht mehr verlieren darf, als er eingesetzt hat. Damit haben insbesondere kreditfinanzierte Anlagen und Beteiligungen an Gesellschaften Bürgerlichen Rechts, die zu hohen Nachschusspflichten führen können, auf der Liste der Produkte, die für Privatanleger in Frage kommen, nichts zu suchen. Auch müssen wir uns Gedanken machen, wie wir die Privatanleger besser vor hochkomplexen und hochriskanten Finanzprodukten schützen, die für sie regelmäßig nicht geeignet sind."

Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat laut Medienberichten empfohlen, eine Pflicht von Beratern zur Offenlegung von Provisionen, nicht aber zu Auskehrung an den Verbraucher zu statuieren. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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