Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Abo-Fallen auf Großhandelsplattformen


Dr. Beate Merk: "Einige Plattformen, die mit einer Riesenauswahl an Waren zu reduzierten Großhandelspreisen werben, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Abo-Fallen"
Neue Masche im Internet: Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Angebotsplattform ist häufig so gestaltet, dass ihn der Verbraucher nicht wahrnimmt


(27.02.13) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor einer neuen Masche im Internet: "Wer als Verbraucher auf der Suche nach besonders günstigen Angeboten ist und sich dabei auf Internetseiten von Großhandelsplattformen begibt, sollte vorsichtig sein" so Merk. "Denn einige dieser Plattformen, die mit einer Riesenauswahl an Waren zu reduzierten Großhandelspreisen werben, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Abo-Fallen."

"Schauen Sie sich die Internetseite sehr sorgfältig an", rät Merk. "Wenn Sie sich erst registrieren müssen, bevor Sie überhaupt Zugang zu den angepriesenen Schnäppchen bekommen, kann es sein, dass Sie mit der Registrierung einen Vertrag über ein zweijähriges Abonnement zur Nutzung der Plattform abschließen und Ihnen hierfür mehrere hundert Euro in Rechnung gestellt werden."

Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Angebotsplattform ist häufig so gestaltet, dass ihn der Verbraucher nicht wahrnimmt. Da die vermeintlichen Schnäppchen nur Unternehmern und Freiberuflern angeboten werden, lassen sich einige Verbraucher dazu verleiten, falsche Angaben zu machen und sich als Nicht-Verbraucher zu registrieren. Zur Sorglosigkeit der Verbraucher trägt auch bei, dass die Schnäppchen-Angebote zum Teil über soziale Netzwerke beworben werden und damit der Eindruck entsteht, sie stünden in Wahrheit auch Verbrauchern offen. Wer hier seine Verbrauchereigenschaft leugnet, läuft Gefahr, die ihm normalerweise als Verbraucher zustehenden Rechte wie das Widerrufsrecht möglicherweise zu verlieren. Auch gilt die sogenannte Button-Lösung, die den Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen soll, nicht bei Bestellungen von Unternehmern und Freiberuflern.

"Die Anbieter derartiger unseriöser Plattformen nutzen eine Lücke im Gesetz, die wir über den Bundesrat bereits im vorletzten Jahr schließen wollten. Jetzt zeigt sich, dass die auf den Verbraucher beschränkte Button-Lösung ihre Schwächen hat und zum Missbrauch einlädt." so Dr. Beate Merk. "Das von der Bundesjustizministerin angekündigte Gesetz zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken sollte genutzt werden, um diese Lücke zu schließen. Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass die Button-Lösung für alle Kunden, egal ob Verbraucher oder Unternehmer, gilt." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen