Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Gesetzliche Einschränkung der Abmahnungen


Bitkom: Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden
Bitkom unterstützt daher eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen

(13.01.12) - Bitkom fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. "Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf in Berlin. "Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden." Oft würden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Der Bitkom unterstützt daher eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen.

Der jährliche Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen beträgt laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters "Trusted Shops" im Durchschnitt 5.300 Euro. Jeder zweite Händler sehe sich durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. "Leider entsteht der Eindruck, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht werden", erklärt Prof. Kempf.

So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Dabei werde die Unsicherheit vieler vornehmlich kleiner Online-Händler ausgenutzt. "Gerade im Online-Handel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße", erklärt Kempf. Neben einer gesetzlichen Einschränkung der Abmahnungen hält Bitkom daher auch eine umfassende Aufklärung der Händler für nötig.

Ein häufiger Grund für Abmahnungen sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit Online-Kunden die Ware zurückgeben dürfen. Der Bitkom empfiehlt Händlern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es ist im Internet kostenfrei verfügbar: www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_388.html. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen