BaFin: Anlagestrategie kritisch überprüfen
Internationale Durchsuchungsmaßnahmen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und der Kursmanipulation
Im Verlauf der Durchsuchungsmaßnahmen veranlasste die US-amerikanische Börsenaufsicht United States Security (SEC) eine Handelsaussetzung am OTC Bulletin Board
(30.12.08) - Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft (StA) Lübeck und des Bundeskriminalamtes (BKA) wegen des Verdachts des Betruges und des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (Kursmanipulation) wurden Mitte Dezember umfassende, international koordinierte Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Ermittlungen richten sich gegen eine international organisierte Tätergruppierung, u.a. vier deutsche Tatverdächtige. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, wertlose Firmen an den ungeregelten Markt (Open Market oder Entry Standard) der Deutschen Börse gebracht zu haben. Durch zielgerichtete Pressemitteilungen, Börsenbriefe und in Auftrag gegebenen bzw. wechselseitigen Aktienhandel wurden die Kurse in die Höhe getrieben, um Gewinne von mehreren Millionen Euro zu erzielen.
Mit dem Abverkauf der wertlosen Aktien wurden Aktionäre getäuscht und in ihrem Vermögen geschädigt. Die involvierten Unternehmen stammen primär aus der Trend- und Modebranche sowie dem Rohstoff- und Telekommunikationssektor.
Am 17.12.08 wurden in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Landeskriminalämtern Kiel und Hamburg sowie der Schweizer Kriminalpolizei über 20 Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht. Der regionale Schwerpunkt lag im Raum Norddeutschland. Es wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Im Verlauf der Durchsuchungsmaßnahmen veranlasste die US-amerikanische Börsenaufsicht United States Security (SEC) eine Handelsaussetzung am OTC Bulletin Board. Darüber hinaus wurde bei mehreren so genannten "Market Makern" in den USA eine unangemeldete Buchprüfung veranlasst. Im Ausland gegründete Aktiengesellschaften, etwa aus den USA, Kanada oder der Schweiz, werden häufig in den Freiverkehr an deutschen Börsen einbezogen. In der Vergangenheit haben verschiedene Börsenbriefe viele dieser Gesellschaften zum Kauf empfohlen. Anstelle des von den Anlegern erhofften Kursanstiegs kam es in den meisten Fällen jedoch innerhalb kürzester Zeit zu enormen Kursverlusten.
Die BaFin rät allen Anlegern, vor einem Investment die Anlagestrategie kritisch zu überprüfen und sich eingehend zu informieren. Handelsregisterdaten etwa zu Schweizer Aktiengesellschaften lassen sich über das Internet recherchieren. Eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlicht zudem regelmäßig Listen mit unseriösen Anbietern und Produkten. (BKA: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
-
Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
-
Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
-
Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
-
Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
-
Investitionen in Photovoltaikprojekte
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."