Mit Trump stehen Datentransfers in die USA erneut auf dem Prüfstand Bitkom warnt vor neuen rechtlichen Unsicherheiten beim Data Privacy Framework
Unternehmen, die Daten in die USA transferieren, drohen neue rechtliche Unsicherheiten durch die Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Donald Trump. Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen. Das derzeitige Abkommen zwischen der EU und den USA, das Data Privacy Framework, fußt auf Zusagen der US-Regierung, die der damalige Präsident Joe Biden mit einer Executive Order gegeben hat. Allerdings steht ein zentrales Gremium für die Überwachung des Abkommens durch die neue US-Politik ebenso auf der Kippe wie der Präsidialerlass insgesamt.
"Datentransfers sind unerlässlich für die gesamte Wirtschaft und Wissenschaft. Die vor dem Data Privacy Framework notwendigen Einzelfallprüfungen für Unternehmen waren insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen und Startups eine große Belastung, dahin dürfen wir nicht zurückkehren", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Dennoch sollten Unternehmen sich bereits heute Gedanken machen, ob und auf welcher Rechtsgrundlage sie derzeit Daten in die USA transferieren." So können Unternehmen alternativ zum Data Privacy Framework auch Standardvertragsklauseln nutzen, die von der EU-Kommission vorformuliert wurden und beide Vertragsparteien verpflichten, ein angemessenes Datenschutzniveau einzuhalten.
In einer Bitkom-Umfrage haben im vergangenen Jahr nur 45 Prozent der Unternehmen angegeben, dass sie wirklich einen genauen Überblick haben, in welchen Ländern Daten verarbeitet werden. Von diesen transferieren rund zwei Drittel (63 Prozent) Daten für die Verarbeitung ins Ausland, 4 von 10 (42 Prozent) auch in die USA. Häufiger genannt wurde als Standort für die Datenverarbeitung nur andere EU-Länder (49 Prozent). Dehmel: "Wenn Datentransfers und Datenschutz zum Faustpfand für politische Auseinandersetzungen werden, belastet das die Wirtschaft ebenso wie Zölle und ein Handelskrieg um Importe und Exporte. Davon wären sowohl europäische als auch US-Unternehmen betroffen."
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 10 bis KW 16 2024 statt. Die Fragestellungen lauteten: "Ist in Ihrem Unternehmen bekannt, wo Daten Ihres Unternehmens verarbeitet werden, also in welchen Ländern?" und "Transferiert Ihr Unternehmen Daten für die Verarbeitung ins Ausland? Damit sind sowohl personenbezogene Daten als auch nicht personenbezogene Daten gemeint." (Bitkom: ra)
eingetragen: 04.02.25 Newsletterlauf: 24.03.25
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen