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Unzureichendes Gesundheitsmanagement


Healthcare-Compliance: Ineffizienzen im Gesundheitswesen belasten Versicherte und Patienten
Fachgesellschaft mahnt besseres Versorgungsmanagement an


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(15.02.10) - In vielen Ländern sind die Menschen gesunder und leben länger als in Deutschland. Und das bei deutlich geringeren Kosten im Gesundheitsbereich, so Zahlen der OECD. Angesichts der Ankündigung von Zusatzbeiträgen durch zahlreiche Krankenkassen und der aufgeflammten Priorisierungsdebatte fordert die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung (DGbG e.V.) in einer Stellungnahme einen noch effizienteren Umgang mit den Ressourcen im Gesundheitswesen.

Finanzielle Reserven der GKVen vermutet eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahre 2009. Und es gibt immer noch zahlreiche Gründe, die zu unnötigen Ressourcenverschwendungen zum Nachteil der Versicherten und Patienten führen. Dazu gehören nicht nur eine betonartige Lobbyistenstruktur in und um das Gesundheitswesen – verbunden mit Gruppenegoismus einzelner Versorgungsbereiche.

Auch das beharrliche Beibehalten ineffizienter Strukturen und Versorgungsprozesse. Weiterhin bemängelt die DGbG eine einseitige Prioritätensetzung z. B. bei Arzneimittel-Rabattverträgen unter Inkaufnahme nachteiliger medizinischer und ökonomischer Folgewirkungen.

Kosten von 15 bis 20 Milliarden Euro entstehen jährlich durch fehlende Therapietreue (Non-Compliance/Adherence) Die liegen bei einigen Volkskrankheiten um 50 Prozent. Dadurch werden die medizinischen Behandlungsergebnisse erheblich gefährdet. Außer den direkten Kosten durch weggeworfene Medikamente, nicht notwendige Arztbesuche usw. entstehen. Mehrausgaben durch den Verlust an Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit, Patientenunzufriedenheit usw.

Derzeit wird zu wenig unternommen, um diese negativen Folgen eines unzureichenden Gesundheitsmanagements zu reduzieren und damit Ursachen für verschwenderische Ausgaben zu bekämpfen. Das gesundheitliche Risikoverhalten der Bevölkerung (Fehlernährung, Übergewicht, Alkoholmissbrauch) ist eine "Zeitbombe".

Sie wird in Zukunft wahrscheinlich zu einer erheblichen Zunahme der Versorgungskosten führen, so die Experten der DGbG. unter der Leitung des Mediziners Prof. Dr. Dr. Dr. hc. mult. Dieter Adam, München. Adam weist auf zahlreiche nachhaltige Verbesserungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen hin: Förderung der Eigeninitiative mit Selbstverantwortung, gesundheitsbewusstes Verhalten der Bürger durch Gesundheitsbildung, Gesundheits-Coaching und Patienten-Coaching.

Weiterhin ist ein Paradigmenwechsel von der Post-Crash-Intervention hin zur Prävention unerlässlich. Wirtschaft, Bildung, Forschung, Finanzpolitik und Städteplanung sind aufgefordert ihren Teil an Verantwortung für mehr Gesundheit im Rahmen einer umfassenden politischen Handlungsstrategie zu übernehmen. Grundlage für all diese Maßnahmen muss eine Versorgungsforschung sein, die dringend einer Förderung bedarf, so die Fachgesellschaft. (DGbG: ra)

DGbG: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt / Hintergrund

Stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat die Stellungnahme der Verbraucherkommission zur Verbesserung des Anlegerschutzes entgegen genommen. Nach ihrer Konstituierung im Herbst 2009 hat sich die Verbraucherkommission Bayern intensiv mit der Finanzmarktkrise und den daraus zu ziehenden Lehren befasst. Sie empfiehlt insbesondere eine stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes, transparentere Informationen bei Anlageprodukten, bessere Qualifizierung und Überwachung von Finanzvermittlern und mehr finanzielle Verbraucherbildung an Schulen.

Europaweites Gerichtssystem für Patente Was bedeutet die Schaffung eines europaweiten Patentgerichts? Welche Folgen hat dies speziell für Deutschland? Hierüber wurde auf Einladung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk diskutiert. Anlass für die vom Bundesministerium der Justiz, dem Bundespatentgericht und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam ausgerichtete Veranstaltung waren die Pläne der Europäischen Kommission und des Rates zur Schaffung eines europäischen Patentgerichts.

Instrument gegen unternehmerisches Fehlverhalten Zum zehnjährigen Jubiläum der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen berieten die Mitgliedstaaten über eine Überarbeitung der Leitsätze. Darum riefen Germanwatch, Misereor und Transparency Deutschland die 31 OECD Mitgliedstaaten und elf weiteren Unterzeichner der OECD-Leitsätze dazu auf, die Leitsätze zu einem wirksamen Instrument gegen unternehmerisches Fehlverhalten auszugestalten.

Verbesserte Informations- und Einsichtsrechte Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die durch das Volksbegehren des Berliner Wassertisches angestoßene und im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Novellierung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie räumt Bürgerinnen und Bürgern bei der Privatisierung einer Reihe von Unternehmen der Daseinsvorsorge verbesserte Informations- und Einsichtsrechte ein.

MaComp-konforme Umbau der Compliance Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Juni 2010 erstmals ein einheitliches Regelwerk zu den Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) veröffentlicht. Mit dem MaComp-Rundschreiben werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht neue Anforderungen für die Compliance-Funktion festgelegt, die von den Banken in Deutschland umgesetzt werden müssen.

Kriminalität im Zahlungsverkehr "Kriminalität im Zahlungsverkehr" – zu einem Abend unter diesem thematischen Bogen hatte die easycash GmbH anlässlich des 11. SEPA Round Tables geladen. Hochrangige Fachleute aus Handel, Finanzwirtschaft und Zahlungsverkehrsbranche folgten der Einladung in das exklusive Rund des Hotels im Wasserturm in Köln. In diesem Rahmen entfachte der ebenso spannende wie kurzweilige Vortrag von Marco Thelen, Cybercrime-Spezialist bei der Staatsanwaltschaft Bonn, eine agile Diskussion, die auch beim anschließenden Abendessen ihre Fortsetzung fand.

Einhaltung von Standards zu Web-Compliance Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT hat die Internetpräsenzen von Dax-Unternehmen getestet. Neunzig Prozent der überprüften Seiten wiesen Mängel in der Standardkonformität auf, die unter anderem zu Performance-Verlusten und Fehlern bei der Seitendarstellung auf Mobilgeräten führen können. Zudem beinträchtigen die Verstöße gegen geltende W3C-Spezifikationen und Standards den Einsatz von assistiven Technologien, die ältere oder behinderte Menschen bei der Nutzung von Internet-Angeboten unterstützen. Die Tests auf wurden mit der "imergo Web Compliance Suite" des Fraunhofer FIT durchgeführt.

Wegerisiko trägt allein der Arbeitnehmer Nachdem Wetterdienste, Flugsicherung und Fluglinien froh sind, sich nicht mehr mit der Aschewolke beschäftigen zu müssen, steht den Arbeitsrechtlern die Aufarbeitung des Problems Aschewolke erst noch bevor. Abmahnungen oder gar Kündigungen wegen verspäteter Rückkehr an den Arbeitsplatz stehen zur Verhandlung an.

Datensicherheit und Compliance IT-Manager geraten leicht in die Haftung, wenn sie zu sorglos mit IT-Sicherheit umgehen. Was das konkret bedeutet, konnten 50 IT-Manager während einer kürzlich durchgeführten Veranstaltung der Firma Modcomp am eigenen Leib erfahren. Der von Modcomp Computer Systems initiierte IT-Security-Workshop fand in den Räumen der JVA Köln statt und bot - neben Fachvorträgen - Einblicke in den Alltag einer Justizvollzugsanstalt.

Onlineshop und Überwälzen der Rücksendekosten Wer als Verbraucher Ware in einem Onlineshop bestellt, kann diese im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts auf Kosten des Versenders zurückschicken. Die Rücksendekosten dem Käufer aufzuerlegen, ist nur möglich, wenn der Wert der Sendung 40 Euro nicht übersteigt oder – bei einem höheren Wert – innerhalb der Widerrufsfrist noch keine Anzahlung oder Bezahlung erfolgte. Allerdings haben die Oberlandesgerichte Hamburg und Koblenz die Bedingungen für ein wirksames Überwälzen der Kosten auf den Besteller jetzt deutlich erhöht (OLG Hamburg, Az.: 5 W 10/10, vom 17.02.2010; OLG Koblenz, Az. 9 U 1283/09, vom 08.03.2010).

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