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Zum Schutz vertraulicher Daten


Datenschutz muss frühzeitig ansetzen und gewährleisten, dass der Kreis der "Mitwisser" stets unter Kontrolle bleibt
Datenmissbrauch: Betrieblicher Datenschutz funktioniert nur zusammen mit den Mitarbeitern

(06.09.12) - Für viele Beschäftigte ist Datenschutz kein wichtiges Thema. Für viele Unternehmen anscheinend auch nicht. So werden allein auf dem Frankfurter Flughafen wöchentlich rund 300 Laptops als verloren gemeldet. Das Dramatische daran: Auf der der Hälfte von ihnen befinden sich sensible Firmendaten, zumeist ohne wirksamen Zugriffsschutz vor Unberechtigten.

"Der Schutz vertraulicher Daten ist wesentlicher Bestandteil der Sicherung von Unternehmenswerten und damit des Unternehmensbestands", erklärt Dr. Grischa Kehr, Rechtsanwalt der Anwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle in Bonn. Das Gefährliche: Werden vertraulichen Daten "offenkundig", gehen neben den tatsächlichen Schutzmöglichkeiten auch rechtliche Schutzmechanismen verloren. "Wichtige Schutztatbestände setzen voraus, dass die Daten geheim sind. Und das sind sie nicht mehr, wenn sie erst einmal an die Öffentlichkeit gelangt und damit offenkundig sind", warnt Kehr, "dabei ist es völlig belanglos, auf welchem Wege die Daten offenkundig geworden sind." Ein verlorener Laptop reicht aus.

Datenschutz muss daher frühzeitig ansetzen und gewährleisten, dass der Kreis der "Mitwisser" stets unter Kontrolle bleibt. Längst gibt es gesetzliche Vorgaben, die den Umgang mit vertraulichen Daten regeln. "Viele Verstöße können sogar empfindlich strafrechtlich geahndet werden, von den wirtschaftlichen Folgen eines Verrats von Geschäftsgeheimnissen sowie dem Reputationsverlust durch gebrochene Vertraulichkeit ganz zu schweigen", stellt Kehr klar

Zum Schutz vertraulicher Daten auf verlustgefährdeten Laptops helfen bereits technische Vorkehrungen. Außerdem lassen sich im gesamten Unternehmen im Rahmen eines technischen IT-Grundschutzes auch Zugriffsberechtigungen einführen, die vor einer unbefugten Weitergabe sensibler Daten schützen. "Allerdings ist gerade für Mittelständler ein systematischer IT-Grundschutz oft Neuland. Hier kann das entsprechende Handbuch des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik eine nützliche Orientierung bieten", informiert Anwalt Kehr.

Um empfohlene Schutzmaßnahmen umzusetzen, ist eine interne IT-Organisation notwendig, die den Datenumgang und den Datenzugriff im Unternehmen reguliert. Dies setzt voraus, dass schützenswerte Daten überhaupt erst einmal für die Beteiligten als solche kenntlich gemacht werden. Kehr warnt: "Jede Organisation und jede technische Vorkehrung läuft ins Leere, wenn die Mitarbeiter nicht vom Unternehmen im Datenumgang geschult werden."

Zusätzlich lassen sich zur Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, arbeitsvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung verbindlich begründet, Sorgfaltspflichten im Datenumgang festschreiben. Hierzu gehören zum Beispiel Einschränkungen bei der Verwendung externer Datenträger oder beim Zugriff auf potenziell sicherheitsgefährdende Websites. Doch selbst wenn arbeitsvertraglich Sanktionen gegen Datenmissbrauch vorgesehen sind, lassen sich Nachlässigkeit und vorsätzliche Schädigung nie vollständig vermeiden.

So soll laut einer Studie das größte Gefährdungspotenzial beim gewollten Datenmissbrauch in Deutschland von verheirateten, gebildeten, männlichen Mitarbeitern Mitte 40 ausgehen. Sie haben typischerweise die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in der Führungsebene eines Unternehmens tätig. Ihr Motiv soll Unzufriedenheit mit dem Unternehmen sein, insbesondere wenn die eigene Karriere stockt. Kehr kommentiert: "Der zufriedene Mitarbeiter ist natürlich das beste Mittel gegen Illoyalität. Ansonsten bleibt einem Unternehmen nur noch die Möglichkeit, unzufriedenen Mitarbeitern durch technische und organisatorische Maßnahmen keine Gelegenheit zum unternehmensschädigenden Datenmissbrauch zu geben." (Eimer Heuschmid Mehle: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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