Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

EU-Parlament gibt grünes Licht für ViDA


Weichen für ein einheitliches digitales Mehrwertsteuersystem in Europa gestellt
ViDA wurde von der Europäischen Kommission initiiert, um die Mehrwertsteuererhebung an das digitale Zeitalter anzupassen, Steuerbetrug zu bekämpfen und grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu vereinfachen



Am 12. Februar 2025 hat das Europäische Parlament das Reformpaket "VAT in the Digital Age" (ViDA) verabschiedet. Die damit verbundene weitreichende Aktualisierung der Mehrwertsteuervorschriften stellt nicht nur einen Meilenstein in der Digitalisierung und Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa dar – auch die Weichen für das geplante digitale Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland gelten damit als endgültig gestellt.

ViDA wurde von der Europäischen Kommission initiiert, um die Mehrwertsteuererhebung an das digitale Zeitalter anzupassen, Steuerbetrug zu bekämpfen und grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu vereinfachen. Kernbestandteile der Reform sind:
>> Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen bis 2030
>> Die Einführung eines EU-weiten digitalen Meldesystems zur Mehrwertsteuer
>> Neue Regelungen für Online-Plattformen zur korrekten Abführung der Umsatzsteuer

Besonderer Fokus: E-Rechnung und das digitale Meldesystem
Das europäische digitale Meldesystem ist eine der zentralen Maßnahmen von ViDA. Damit müssen Unternehmen, die grenzüberschreitend innerhalb der EU handeln, künftig E-Rechnungen gemäß der einheitlichen europäischen Norm EN 16931 verschicken und die entsprechenden Umsatzsteuertransaktionen nahezu in Echtzeit an die Finanzbehörden übermitteln. Das soll Steuerhinterziehung verhindern, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern und die Effizienz der Steuerprüfung erhöhen.

Was bedeutet das für Deutschland?
Parallel zum paneuropäischen Meldesystem für innergemeinschaftliche Transaktionen entstehen in vielen Mitgliedsstaaten auch entsprechende nationale Meldesysteme. So auch in Deutschland, wo das Bundesfinanzministerium (BMF) ebenfalls bereits plant, ein nationales digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in die Tat umzusetzen.

Die europäische Initiative kommt dabei genau zur rechten Zeit. Denn auch die stufenweise Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Geschäfte seit Anfang des Jahres stellt bereits eine nötige vorbereitende Stufe dar, um steuerrelevante Rechnungsdaten künftig in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermitteln zu können.

Übrigens: Erste Schätzungen gehen von einem bis zu zweistelligen Milliardenbetrag an steuerlichen Mehreinnahmen durch das damit einhergehende Schließen der deutschen Umsatzsteuerlücke aus. Pro Jahr, wohlgemerkt. (Verband elektronische Rechnung e.V. – VeR: ra)

eingetragen: 27.02.25

VeR: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen