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USA und deren Verlust des Triple-A


Corporate Investment Policies ignorieren Herabstufung der USA
Herabstufung der US-Kreditwürdigkeit hatte bislang nur einen sehr geringen Effekt – Grund zur Entwarnung besteht indes nicht


(31.10.11) - Ganze 89 Prozent der Investment Policies von Unternehmen bleiben von der Herabstufung der USA und deren Verlust des Triple-A unberührt. Das zeigt der "Treasury Verdict", eine Live-Veranstaltung, bei der einige der renommiertesten Finanzexperten zu diesem Thema interviewt wurden und über konkrete Fragestellungen abstimmen konnten. Die Veranstaltung fand im Rahmen der EuroFinance's 20. International Cash and Treasury Management Konferenz von Euro Finance statt und wurde von J.P. Morgan Treasury Services gesponsert.

Bei der Abstimmung konnten die Teilnehmer unter anderem die Frage "Haben sich Ihre Investment Policies vor dem Hintergrund des US-Downgrades verändert?" mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Das Ergebnis: 89 Prozent stimmten mit "Nein", 11 Prozent mit "Ja".

Dazu Andrew Sawers, Editorial Director von EuroFinance: Die Herabstufung der US-Kreditwürdigkeit hatte bislang nur einen sehr geringen Effekt – Grund zur Entwarnung besteht indes nicht. Solange aber zwei der drei maßgeblichen Ratingagenturen das Top Rating für die USA beibehalten, hat die Einschätzung von Standard & Poor’s kaum Einfluss auf die Investment-Entscheidungen der Verantwortlichen in den Unternehmen. Ansonsten würden sie sicher nicht in Assets mit einer schlechteren Bewertung als einem Triple A investieren."

Etwa 2.000 Finanzvorstände hatten sich vom 12. bis zum 14. Oktober in Rom getroffen, um die aktuelle und künftige Situation im Kontext der wirtschaftlichen Unsicherheit zu diskutieren. (EuroFinance: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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