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Immer wichtig: Verschlüsselung vertraulicher Daten


Non-Compliance beim Datenschutz kann teuer werden: Datenschutzverstöße verursachen für Unternehmen Kosten in Millionenhöhe
Allein die durchschnittlichen Rechtsverteidigungskosten eines Unternehmens für einen Datenschutzverstoß können bei 500.000 Euro angesiedelt werden


(10.05.12) - Ein verlorener Laptop stellt ebenso wie ein abhandengekommener USB-Stick oder ein Hacker-Angriff einen Datenschutzverstoß dar. Ein erfolgreicher Datenschutzvorfall bringt enorme finanzielle Risiken mit sich: für das Unternehmen, die Betroffenen, aber auch für Lieferanten und Kunden.

Neben dem allgemeinen Schaden, der aus der Haftung für unzureichende Datensicherheit entsteht, können Kosten für die Ursachenidentifizierung durch Computerforensiker, Rechtsanwaltskosten für Gerichtsverfahren und nicht zuletzt Ausgaben für die Information aller Beteiligten entstehen. Weitere Aufwendungen fallen für die Einrichtung eines Call Centers und für PR-Experten an, die zur Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen auf den Unternehmensruf beauftragt werden müssen.

Laut Jens Krickhahn, Manager für den Bereich Technology, Media & Telecommunication beim Spezialversicherer Hiscox, liegen allein die Kosten einer gerichtsverwertbaren Identifikation personenbezogener Daten für einen abhandengekommenen Laptop (Stichwort: IT-Forensik) zwischen 10.000 und 35.000 Euro. "Die durchschnittlichen Rechtsverteidigungskosten eines Unternehmens für einen Datenschutzverstoß können bei 500.000 Euro angesiedelt werden. Mit rund einer Million schlagen die durchschnittlichen Ansprüche von Dritten nach einem Datenschutzverstoß zu Buche – um nur einige Zahlen zu nennen", so Krickhahn.

Hiscox-Schadenbeispiel
Ein mittelständischer Online-Versandhändler wurde Opfer eines Datendiebstahls. Über mehrere Monate war es Hackern möglich, sich einen illegalen Zugang zu dem streng gesicherten Online-Abrechnungssystem (Payment Processing Tool) zu verschaffen. In diesem Zeitraum kopierten die Täter sensible Daten von mehr als 2 Millionen Kunden.

>> Kriminaltechnische Ermittlungskosten: 150.000 Euro
>> Kosten für juristische Dienstleistungen und Rechtsberatung: 525.000 Euro
>> Mitteilung des Datenverlusts: 470.000 Euro
>> Medien- und PR-Kosten: 253.000 Euro
>> Kosten für das Ausfindigmachen von Zahlungsvorgängen: 120.000 Euro
>> Forderungen der Zahlungskartenindustrie: 980.000 Euro
>> Einnahmeverlust aufgrund der Schließung der Website: 1.500.000 Euro
Gesamtkosten: 3.998.000 Euro

Welche präventiven Maßnahmen gibt es für Unternehmen?
Erfahrungen des Spezialversicherers Hiscox zeigen, dass viele Unternehmen die Sicherheit ihrer (Daten-)Systeme überschätzen. "Zahlreiche Unternehmen denken, dass ihre Systeme bereits sicher seien, wenn sie ein Antivirenprogramm installiert haben und der Zugang zu vertraulichen Daten über – häufig nicht allzu komplizierte – Passwörter reguliert wird. Für einen Profi sind solche Sicherheitsvorkehrungen allerdings keine Herausforderung. Für einen geübten Hacker ist das Umgehen solch begrenzter Sicherheitsmechanismen ein Kinderspiel. Der größte Schaden besteht im Verlust von Daten durch Eingriffe Dritter. Wir als Versicherer empfehlen nicht umsonst die Verschlüsselung vertraulicher Daten und die Beschränkung des Zugangs zu den Daten auf einen eng umgrenzten Personenkreis", sagt Krickhahn.

Krickhahn betont daher, dass es sinnvoll sei, wenn Unternehmen ihre Datenschutzvorkehrungen auf Funktionalität und Verlässlichkeit prüfen. "Insbesondere sollte ein Maßnahmenplan zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen abgestimmt sein. Hierbei handelt es sich um eine Art Notfallplan, der Unternehmen hilft, nach einem erfolgreichen Hacker-Angriff Sofortmaßnahmen ergreifen zu können", so der Experte. Auf der anderen Seite sollten sich Unternehmen durch eine Versicherung, die Datenschutzverletzungen abdeckt, gegen die Risiken finanzieller Verluste absichern, nicht zuletzt wegen des Haftungsrisikos. "Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die Kosten für den Diebstahl, den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung vertraulicher Kunden- und Zahlungsverkehrsdaten im Haftungsfall leicht den sechsstelligen Bereich erreichen können", so Franka Barsch, Leiterin der Schadenabteilung bei Hiscox. (Hiscox: ra)

Hiscox: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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