INSM-Gutachten "Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung" INSM: Herdprämie gehört nicht in die Krankenversicherung
(08.07.11) - Die deutschen Sozialversicherungen geben jährlich über 100 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen aus. Gleichzeitig werden über 60 Mrd. Euro zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen umverteilt – auch von unten nach oben.
Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) finanziertes Gutachten des Zentrums Generationenforschung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Institutsdirektor Professor Bernd Raffelhüschen sagte bei der Vorstellung des Gutachtens "Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung": "Die heutige Finanzierung ist intransparent, unsozial und mit Blick auf steigende Gesundheitskosten und demografische Schrumpfung nicht zukunftstauglich." Raffelhüschen verlangt eine tiefgreifende Reform der Sozialversicherungen, besonders der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft fordert, in einem ersten Schritt die kostenlose Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beenden. "Die kostenlose Mitversicherung von Hausfrauen und Hausmännern ist nichts anderes als eine Herdprämie", sagte INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr in der Pressekonferenz. Es sei grob ungerecht, Familien mit einem Verdiener gegenüber Doppelverdienerfamilien in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begünstigen. Die INSM stützt sich in dieser Einschätzung auf das Gutachten von Raffelhüschen.
Pellengahr schlug vor, dass alle bislang kostenlos Mitversicherten ab dem 25. Lebensjahr einen eigenen Beitrag zahlen sollten. Dieser könnte sich am Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV orientieren – derzeit rund 126 Euro monatlich. Damit würden rund fünf Millionen Hausfrauen und Hausmänner beitragspflichtig. Mit diesen Mehreinnahmen ließe sich der Beitragssatz zur GKV um ca. 0,7 Prozentpunkte senken. Pellengahr: "Das wäre eine echte Entlastung für die große Mehrheit der Arbeitnehmer und ein Beitrag zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten." (INSM: ra)
INSM: Kontakt und Steckbrief
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Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.
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