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Wird EU-Datenschutzreform entschärft?


Datenschutz-Compliance: Wenn Unternehmen Daten verlieren, drohen nicht nur Geldstrafen
Versicherung gegen Non-Compliance: Anstatt Maßnahmen zu etablieren, die vor Datenverlusten schützen, haben viele Unternehmen entschieden, sich lieber gegen die finanziellen Folgen von Verstößen zu versichern


(28.03.13) - Ende Februar stimmte der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments gegen höhere Geldbußen für Unternehmen, die Datenschutzbestimmungen verletzen. Der von der Europäischen Kommission im Januar 2012 vorgelegte Reformvorschlag der EU-Datenschutzvorschriften hatte Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Stattdessen schlugen die Ausschussmitglieder nun vor, die Festsetzung der Bußgeldhöhe den nationalen Regulierungsbehörden zu überlassen. Iron Mountain vermutet deshalb, dass die Reform weniger streng ausfallen könnte.

93 Prozent aller großen und 76 Prozent aller kleinen Firmen geben zu, dass sie innerhalb der letzten zwei Jahre mit Sicherheitslücken zu kämpfen hatten (PwC: "Information Security Breaches Survey", April 2012. Befragt wurden 447 Unternehmen verschiedener Branchen in UK). Darüber hinaus hat Iron Mountain, Anbieter für Informationsmanagement und Datenschutz, in einer Studie (1) herausgefunden, dass über die Hälfte (53 Prozent) der europäischen Unternehmen davon ausgeht, auch in Zukunft Daten zu verlieren.

Anstatt Maßnahmen zu etablieren, die vor Datenverlusten schützen, haben viele Unternehmen entschieden, sich lieber gegen die finanziellen Folgen von Verstößen zu versichern. Dabei ist es für den langfristigen Unternehmenserfolg kosteneffizienter, Lücken in den Richtlinien zur Datensicherheit zu schließen und nicht zuzulassen, dass vertrauliche Informationen verloren gehen oder in falsche Hände geraten.

Datenverluste kosten Geld, Markenreputation und Kundenvertrauen
Wie hoch auch immer die Strafen für Datenschutzvergehen in Zukunft sein werden: Die finanziellen Folgen sind nicht das Einzige und Schlimmste, was Unternehmen zu befürchten haben. In der Regel leiden zudem die Markenreputation und das Kundenvertrauen. Denn schlechte Nachrichten verbreiten sich heutzutage schnell – auch und vor allem über die Social-Media-Kanäle. Sogar ein "kleiner" Datenverlust kann also ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

Unternehmen haften für ihre Daten(verluste)
Bevor Firmen Datenschutzmaßnahmen einleiten können, müssen sie sich ihrer Verantwortung für die Daten klar werden – wo und in welcher Form auch immer sie diese aufbewahren. Per Gesetz sind sie für ihre Daten – und Datenverluste – verantwortlich. Es ist daher Aufgabe der Unternehmen, ihr Informationsrisiko nachhaltig zu überprüfen, zu organisieren und zu minimieren – als Teil eines Corporate-Information-Responsibility-Programmes (CIR).

Die von der Europäischen Kommission avisierten EU-weiten Datenschutzregeln sehen unter anderem auch vor, dass Firmen schwere Datenschutzverletzungen innerhalb von 24 Stunden an die nationalen Aufsichtsbehörden melden müssen. Der Reformvorschlag wird sie folglich dazu zwingen, sich mit ihrem Informationsrisiko auseinanderzusetzen und die Integrität ihrer Daten zu überwachen. Das ist zugegebenermaßen eine Herausforderung, die sich nicht von heute auf morgen bewältigen lässt: Wo und in welcher Form Daten im Unternehmen vorhanden sind, ist in Zeiten von Social-Media und BYOD ("Bring your own device") schwierig zu überblicken.

Es gibt aber bereits "Good-Practice"-Beispiele, die als Vorbild dienen können. In Deutschland müssen Firmen einen Angestellten (oder ein Team) bestimmen, der für den Datenschutz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich ist. Die Herausforderung wird sein, alle EU-Staaten dazu zu bringen, Beispielen wie diesem zu folgen.

(1) Opinion Matters für Iron Mountain, Nov./Dez. 2012. Befragt wurden 1.275 Entscheider, darunter 234 aus Deutschland, aus den Bereichen IT, Finanzen und Recht in Deutschland, Frankreich, Spanien, Holland, Ungarn und dem Vereinigten Königreich (Unternehmensgröße: 50 bis 5.000 Angestellte).
(Iron Mountain: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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