Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Staatsverschuldung belastet Realwirtschaft


Europäische Restrukturierungskonferenz der Kanzlei Noerr: Krise der Staatsfinanzen große Herausforderung für die Unternehmensfinanzierung
"In den nächsten vier Jahren kommen auf europäische Unternehmen auslaufende Kreditlinien in Höhe von zusammen 550 Milliarden Euro zu"


(15.05.12) - Die europäische Staatsschuldenkrise wird die Zahl der Unternehmensrestrukturierungen und Insolvenzen künftig deutlich ansteigen lassen. Dieses Fazit zogen heute viele Teilnehmer des "European Restructuring Day" in Frankfurt, zu dem die internationale Kanzlei Noerr Restrukturierungsexperten, Banker, Unternehmensvertreter und Investoren aus ganz Europa eingeladen hatte. Sie diskutierten über Auswirkungen und Lösungen der Staatsschuldenkrise sowie die verschärften Herausforderungen an die Unternehmensfinanzierung u.a. mit Steffen Kampeter, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, der die Bedeutung des Konsolidierungskurses in Europa unterstrich. Hochrangige Experten wie Dr. Panos Protopsaltis, Leiter der der 2011 im Zuge der Krise etablierten griechischen "Treuhandanstalt" Hellenic Republic Assets Development Fund (HRADF), berichteten von den Restrukturierungsbemühungen in den Krisenländern.

"Die massive Staatsverschuldung in Europa belastet bereits jetzt die Realwirtschaft erheblich, wie die aktuellen Absatzeinbrüche vieler Produzenten insbesondere in Südeuropa zeigen. Darüber hinaus wird die Unternehmensfinanzierung durch die erheblichen Belastungen für die Bankbilanzen in den kommenden Jahren erschwert", sagte Prof. Dr. Christian Pleister, Tagungsleiter und Noerr-Partner. Dies sei eine problematische Ausgangslage angesichts des enormen Refinanzierungsbedarfs: "In den nächsten vier Jahren kommen auf europäische Unternehmen auslaufende Kreditlinien in Höhe von zusammen 550 Milliarden Euro zu", zitiert er aktuelle Marktstudien. Pleister sagte: "Die durch die Staatsschuldenkrise verursachten Abschreibungen in Kombination mit den verschärften Eigenkapitalvorschriften durch Basel III machen es sehr fraglich, ob die Banken alleine diesen Finanzierungsberg stemmen können." Angesichts der Schwäche und Volatilität der Kapitalmärkte sei auch die Eigenkapitalfinanzierung schwierig. Hinzu komme, dass Anleger auch bei Unternehmensanleihen wohl vorsichtiger agieren.

Vor diesem Hintergrund warnte Steffen Kampeter davor, vom Pfad der Konsolidierung der Staatsfinanzen in Europa abzuweichen: "Die wieder verstärkt geforderten Konjunkturprogramme auf Pump würden die Situation weiter verschlechtern." Wachstumsimpulse seien wichtig, das gehe aber vor allem über den Weg von Strukturreformen. "Strukturreformen sind unerlässlich für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die letztlich Vorraussetzung für Wachstum ist", sagte Kampeter.

Restrukturierungsbedarf besteht nach Einschätzung von Sanierungsexperte Pleister vor allem bei Unternehmen, deren Geschäftsmodell durch die zunehmende Digitalisierung und das Internetwachstum in Frage gestellt wird. Dazu zählen etwa die Druckindustrie einschließlich der Druckmaschinenhersteller, der stationäre Handel und klassische Medienunternehmen. Zudem wird es nach dem stürmischen Wachstum der letzten Jahre noch signifikante Marktbereinigungen in der Erneuerbaren-Energien-Branche geben, wie ein Panel mit dem Solar-Millenium-Insolvenzverwalter Volker Böhm, dem Bioenergie-Unternehmer Felix Hess (NAWARO) und dem ehemaligen Q-Cells-CRO Dr. Walter Bickel feststellte.

Ob sich das vor zwei Monaten erheblich reformierte deutsche Insolvenzrecht im Wettbewerb insbesondere mit dem britischen "Scheme of Arrangement" behaupten kann, war ebenfalls Gegenstand einer Panel-Diskussion. Neben viel Lob wurde dabei allerdings die fehlende gesetzliche Regelungsmöglichkeit für Drittsicherheiten kritisiert. Dies führe dazu, dass Konzernfinanzierungen, bei denen üblicherweise die Tochtergesellschaften mithaften, nur bei Einstimmigkeit aller Finanzgläubiger durch einen Insolvenzplan der Konzernmutter restrukturiert werden könnten. Das schade dem Sanierungsstandort Deutschland und lasse stattdessen ein Scheme of Arrangement nach englischem Recht attraktiver erscheinen. Pleister sagte: "Um hier mit dem Scheme of Arrangement gleichzuziehen, sollte eine derartige Regelung noch in der anstehenden Reform des Verbraucherinsolvenzrechts berücksichtigt werden."

Der Erfolg des ESUG hängt vor allem aber davon ab, ob die neuen Chancen in der Praxis auch genutzt werden. Große Verantwortung tragen die Gerichte: "Es wäre überaus schädlich, wenn im Sinne vermeintlicher Einzelfallgerechtigkeit, Urteile hinter den gesetzgeberischen Willen zurückfallen, wie dies bei den jüngsten Urteilen zur Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetzes der Fall war", sagte Pleister. (Noerr: ra)

Noerr LLP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen