Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Neuer Anlegerschutz: Banken müssen IT aufrüsten


Compliance-Anforderungen: Um einen rechtskonformen Beratungsprozess zu gewährleisten, müssen viele Banken deshalb nachlegen und in neue Software investieren
Verbesserungsbedarf gibt es bei der Anbindung der Finanzplanungsanwendungen in bestehende CRM-Systeme sowie Abwicklungssysteme im Bankbereich


(14.07.09) - Das Anfang Juli vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Anlegerschutz zwingt die Banken zu einer erhöhten Professionalität in der Beratung. Bislang verzweifeln Berater im Alltag zu häufig an komplizierten Dokumentationspflichten und Informationspflichten. Um einen rechtskonformen Beratungsprozess zu gewährleisten, müssen viele Banken deshalb nachlegen und in neue Software investieren - dies insbesondere vor den deutlich ausgeweiteten Verjährungsfristen für Fehlberatung.

An guten Softwarelösungen jedenfalls scheitert es nicht mehr. Diese sind inzwischen auf dem Markt verfügbar. Das ergab eine aktuelle Untersuchung von Steria Mummert Consulting, bei der 75 Prozent der am Markt erhältlichen Software-Lösungen unter die Lupe genommen wurden. Mehr als 400 Kriterien flossen dabei in die Bewertung ein.

Die neuen Programme bewegen sich immer mehr weg vom reinen, klassischen Planungs-Tool hin zu einer Software, die den Bankmitarbeiter durch den gesamten Beratungsprozess begleitet - von der Akquise bis hin zum Produktabschluss. Alle untersuchten Software-Anbieter decken inzwischen auch die klassischen Themen eines Privatkunden ab, beispielsweise Vermögen, Alters- und Risikovorsorge.

Zwar setzen viele Institute bereits seit Jahren in der Dokumentation der Beratung auf Computerunterstützung. Doch die Programme waren den Beratern oftmals zu sehr technisch geprägt und im täglichen Einsatz zu kompliziert. Außerdem nahm die Datenerhebung viel Zeit in Anspruch, da sie mit sehr ausführlichen und daher zeitaufwendigen Prozessen verbunden war. Daher wurden diese Programme im Alltag zu selten eingesetzt. Inzwischen sind Lösungen auf dem Markt verfügbar, bei denen sich eine Finanzplanung innerhalb von zehn bis maximal 30 Minuten fertig stellen lässt. Damit sind diese Programme auch für das Massengeschäft tauglich.

Noch sind allerdings einige Lösungen zu unflexibel, wenn es unter anderem darum geht, neue Compliance-Anforderungen - zum Beispiel aus dem Anfang Juli beschlossenen Gesetz zum Anlegerschutz - zu integrieren. Verbesserungsbedarf gibt es außerdem bei der Anbindung der Finanzplanungsanwendungen in bestehende CRM-Systeme sowie Abwicklungssysteme im Bankbereich. So fehlt bei den meisten Programmen beispielsweise eine fertige Schnittstelle zu Kundenstammdatensystemen. An diesem Punkt gilt es für die Softwareanbieter nachzulegen, um den Banken eine effiziente Beratung zu ermöglichen.

Hintergrundinformationen
Das vom Bundestag am 3. Juli 2009 verabschiedete Gesetz zum Anlegerschutz sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: Bankberater oder andere Vermittler von Finanzprodukten müssen künftig ausführlich protokollieren, warum ein Kunde sie aufgesucht hat, welche Wünsche er geäußert hat, warum dem Kunden welche Produkte empfohlen wurden und wie lange das Gespräch dauerte. Dieses Protokoll muss dem Kunden ausgehändigt werden. Es dient bei einer etwaigen späteren Klage auf Schadenersatz als Beweismittel. (Steria Mummert Consulting: ra)

Steria Mummert Consulting: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Wird KI den Finanzberater ersetzen?

    Die Zeiten, in denen Finanzdienstleister in Deutschland künstlicher Intelligenz nur zaghaft begegneten, sind vorbei. Banken, Vermögensverwalter und Asset Manager haben KI eindeutig als eine der strategisch wichtigsten Technologien für die Branche erkannt. Allerdings ist es für viele Akteure nach wie vor schwierig, diese effektiv umzusetzen.

  • Absichern entlang der Lieferkette

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für die betroffenen Unternehmen vor, "menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Vom Gesetzestext selbst könnten sich viele Unternehmen jedoch erst einmal unbeeindruckt fühlen.

  • Besonders besorgniserregende Stoffe

    Die ECHA hat zwei neue Chemikalien in die Liste der SVHCS (besonders besorgniserregende Stoffe) aufgenommen. Eine davon ist fortpflanzungsgefährdend, die andere hat sehr persistente und stark bioakkumulierbare gefährliche Eigenschaften.

  • KI für modernes Vertragsmanagement

    Laut des neuen "Digital Maturity Report" von DocuSign sind 78 Prozent der europäischen Führungskräfte von ihren aktuellen digitalen Prozessen frustriert. KI-gestützte Tools könnten Abhilfe schaffen und die Produktivität steigern. Anlässlich des "Artificial Intelligence Appreciation Day" stellte DocuSign fünf Trends vor, wie KI den Vertragsprozess revolutioniert:

  • Erhöhung der Cybersicherheit in Europa

    Das verarbeitende Gewerbe ist ein entscheidender Teil der europäischen Wirtschaft und umfasst viele Bereiche von der kleinen Produktion bis hin zu groß angelegten industriellen Prozessen. Mit zunehmender Digitalisierung und Vernetzung ist der Sektor mit immer größeren Cybersicherheitsrisiken konfrontiert, die schwerwiegende Folgen für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen