Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Volksentscheide und ihre Finanzierung


Transparenz der Finanzierung von Volksbegehren: Erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag
Nachbesserungsbedarf: Spenden sollen ab 2.000 Euro auf Seiten der Antragstellenden und Gegeninitiatoren veröffentlicht werden


(02.03.11) - Transparency International Deutschland begrüßt die Gesetzesinitiative der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag zur Normierung von mehr Transparenz der Finanzierung von Volksbegehren und Volksentscheiden während des Verfahrens. Gleichzeitig wird in zwei Punkten Nachbesserungsbedarf gesehen.

Erstens sollten die entsprechenden Veröffentlichungspflichten bereits bei Spenden von über 2.000 Euro festgelegt werden. Die Gesetzesinitiative sieht eine Grenze von 5.000 Euro vor. Allerdings dürfte die Mehrheit der Spenden nicht über 5.000 Euro liegen und bei der Organisation von Volksbegehren und Volksentscheiden können auch geringere Beträge bedeutend sein. Zweitens sollten die erhöhten Transparenzregelungen nicht nur für Antragsstellende, sondern auch für diejenigen gelten, die gezielte Gegeninitiativen durchführen. Die Gesetzesinitiative sieht bisher nur eine Regelung auf Seiten der Antragstellenden von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden vor.

Michael Koß, Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency Deutschland: "Indem sich Bürgerinnen und Bürger über die Herkunft von Spenden informieren können, wird eine politische Debatte über möglicherweise bestehenden Einfluss von Spendern ermöglicht. Die neuen Spielregeln sollten für alle beteiligten Seiten gelten – für Antragstellende sowie für Initiatoren von Gegeninitiativen. Nur so ist ein ausgeglichener politischer Wettbewerb von Befürwortern und Gegnern von Volksinitiativen, -begehren oder -entscheiden möglich."

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Antragstellenden oder Vertrauenspersonen einer Volksinitiative, eines Volksbegehren oder eines Volksentscheid Geldspenden auf einem gesonderten Konto verwalten. Sachspenden sollen entsprechend dem marktüblichen Wert schriftlich in einem Protokoll aufgeführt werden. Ferner soll die Verpflichtung seitens des Antragstellenden oder der Vertrauensperson einer entsprechenden Initiative normiert werden, Geld- oder Sachspenden, die in diesem Zusammenhang ihren Gesamtwert in Höhe von 5.000 Euro übersteigen, mit Angabe des Namens, der Anschrift und der Gesamthöhe der Spende umgehend gegenüber dem zuständigen Ministerium anzuzeigen und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen.

Zum Gesetzentwurf (Drs. 15/1312) von Bündnis90/Die Grünen "Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren" (externer Link)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der Künstlichen Intelligenz 2024

    Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen.

  • Wird KI den Finanzberater ersetzen?

    Die Zeiten, in denen Finanzdienstleister in Deutschland künstlicher Intelligenz nur zaghaft begegneten, sind vorbei. Banken, Vermögensverwalter und Asset Manager haben KI eindeutig als eine der strategisch wichtigsten Technologien für die Branche erkannt. Allerdings ist es für viele Akteure nach wie vor schwierig, diese effektiv umzusetzen.

  • Absichern entlang der Lieferkette

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für die betroffenen Unternehmen vor, "menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Vom Gesetzestext selbst könnten sich viele Unternehmen jedoch erst einmal unbeeindruckt fühlen.

  • Besonders besorgniserregende Stoffe

    Die ECHA hat zwei neue Chemikalien in die Liste der SVHCS (besonders besorgniserregende Stoffe) aufgenommen. Eine davon ist fortpflanzungsgefährdend, die andere hat sehr persistente und stark bioakkumulierbare gefährliche Eigenschaften.

  • KI für modernes Vertragsmanagement

    Laut des neuen "Digital Maturity Report" von DocuSign sind 78 Prozent der europäischen Führungskräfte von ihren aktuellen digitalen Prozessen frustriert. KI-gestützte Tools könnten Abhilfe schaffen und die Produktivität steigern. Anlässlich des "Artificial Intelligence Appreciation Day" stellte DocuSign fünf Trends vor, wie KI den Vertragsprozess revolutioniert:

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen