Verschlüsselung und Vorratsdatenspeicherung
Telefon- und Internet Provider müssen sämtlicher Kundendaten sechs Monate lang speichern - Bundesweit demonstrieren Bürger gegen das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Generalangriff auf die Grund- und Persönlichkeitsrechte - Diskussion um Gesetz zur Datenspeicherung: Utimaco rät zu Verschlüsselung
(12.10.07) - In zahlreichen Städten Deutschlands demonstrieren Bürger derzeit gegen das von der Großen Koalition geplante Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung. Für sie bedeutet die geplante Vorratsdatenspeicherung ein Angriff auf das Grundgesetz. "Doch bei den Diskussionen wird ein Aspekt oft vergessen: Auch in Sachen Datensicherheit verbreitet das geplante Gesetz Anlass zur Sorge", meint Dr. Manfred Anduleit, Justiziar bei Utimaco - The Data Security Company. "Um bei Hacker-Angriffen sowie durch sogenannte Innentäter die Gefahr des Missbrauchs mit gespeicherten Daten einzudämmen, ist eine Verschlüsselung vertraulicher Personendaten unumgänglich."
Mit dem Gesetz zur verschärften Vorratsdatenspeicherung soll das Vorhaben, Kriminalität und Terror einzudämmen, durch Überwachung und Speicherung von Kommunikationsdaten ins deutsche Recht integriert werden. Kritiker werten dies als einen Generalangriff auf die Grund- und Persönlichkeitsrechte. Die Datensicherheitsexperten von Utimaco fordern als Konsequenz: Gespeicherte Daten müssen verschlüsselt werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen.
Nur umfassende Verschlüsselung schützt vertrauliche Personendaten vor Missbrauch Ob beim Telefonieren, Internetsurfen, Mailen oder dem Versand von SMS: Die Vorratsdatenspeicherung soll in allen Bereichen der digitalen Kommunikation erfassen, wer mit wem, wann und wo in Kontakt tritt. Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen müssen künftig alle Daten ihrer Kunden speichern sowohl eingehende als auch abgehende Verbindungen. So sollen beispielsweise die Telefonnummer oder die IP-Adresse, der Beginn und das Ende einer Verbindung sowie bei Handy-Gesprächen auch der Standort des Benutzers festgehalten und staatlichen Behörden zur Strafverfolgung und Prävention zur Verfügung gestellt werden.
Zahlreiche Gegner bezeichnen die Richtlinie als "Gift für die Demokratie" und kritisieren, dass dadurch die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werde. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert die Vorratsdatenspeicherung als "dramatischen Paradigmenwechsel" beim Datenschutz. Doch eine weitgreifende Bedrohung wurde, so warnt Utimaco, bislang außer Acht gelassen: Was passiert, wenn die von den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten in die Hände von Hackern oder Innentäter geraten und für kriminelle Zwecke missbraucht werden?
"Um die Datenschutzverpflichtungen erfüllen zu können, müssen technische Hilfsmittel her: Spezielle IT-Technologien und Datenverschlüsselungslösungen helfen, dass nur berechtigte Personen in begründeten Fällen vom Inhalt archivierter Personendaten Kenntnis erhalten", erklärt Anduleit. "In dieser unsicheren digitalen Welt raten wir Unternehmen, sensible Daten frühzeitig zu verschlüsseln und so vor unberechtigten Zugriffen zu schützen."
(Utimaco: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
-
Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
-
Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
-
Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
-
Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
-
Investitionen in Photovoltaikprojekte
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."