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Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes


Verbraucherinformation: Behörden können, müssen aber nicht ohne vorherige Anfrage der Verbraucher über Verstöße im Produktbereich informieren
Um im Lebensmittelbereich mehr Transparenz mit Smileys oder dem Kontrollbarometer zu ermöglichen, sind Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes notwendig

(04.09.12) - Um die Chancen des neue, Verbraucherinformationsgesetz (VIG) richtig zu nutzen, brauchen Behörden mehr Rechte in der Marktüberwachung und eine bessere Informationskultur, fordert der vzbv. Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz stärkt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Rechte der Verbraucher: Schneller, transparenter und günstiger können Verbraucher mit September 2012 Informationen bei Behörden abfragen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich für die Novellierung des Gesetzes eingebracht. Verbesserungsbedarf sieht er weiterhin in der Art und Weise, wie Behörden Daten nutzen, um Verbraucher von sich aus zu informieren.

"Das neue VIG hat die Weichen für eine Informationspolitik gestellt, die Verbrauchern aktiv hilft. Jetzt müssen die Behörden nachziehen und die Möglichkeiten umsetzen", sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Behörden können, müssen aber nicht ohne vorherige Anfrage der Verbraucher über Verstöße im Produktbereich informieren – zum Beispiel über zu viele Schadstoffe in einem bestimmten Spielzeug. Laut vzbv sollten Behörden verpflichtet sein, aktuelle Probleme von sich aus transparent zu machen. "Das würde das Vertrauen der Verbraucher in die Behörden stärken und allen die Arbeit erleichtern", so Billen.

Um im Lebensmittelbereich mehr Transparenz mit Smileys oder dem Kontrollbarometer zu ermöglichen, sind Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes notwendig. So müssten Betriebe verpflichtet werden, ihre Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung an der Eingangstüre auszuhängen und die Informationen auf ihre Webseiten zu stellen.

Keine Informationen über Finanzdienstleistungen
Das Verbraucherinformationsgesetz ermöglicht seit 2008 Transparenz in den Verbraucherschutzbehörden. Es verschafft Verbrauchern einen gesetzlichen Anspruch auf Daten, die die Behörden im Rahmen ihrer Arbeit erheben. Auskunftspflichtig sind Lebensmittelüberwachungsbehörden, Gewerbeaufsichts- oder Arbeitsschutzbehörden, wenn die Lebensmittel- oder Produktsicherheit betroffen ist.

Ab September 2012 gilt das VIG nicht nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie Kleidung und Spielzeug, sondern auch für Produkte wie den Fön, Möbel oder die Waschmaschine. Dienstleistungen wie das Handwerk, Geldanlagen und Altersvorsorge bleiben ausgeschlossen. Den Rechtsanspruch auf Informationen im Bereich der Finanzdienstleitungen gibt Verbrauchern das IFG, das Informationsfreiheitsgesetz. Sie können Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfragen - aber nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen.

"Gerade in Zeiten der Finanzkrise braucht der Verbraucher Sicherheit bei Finanzdienstleistungen. Verbraucherschutz ist in diesem Bereich nicht ausreichend etabliert. Der Gesetzgeber muss die Lücke schließen und das Recht in der Finanzaufsicht reformieren. Die BaFin muss gegenüber Verbrauchern endlich die Informationen herausgeben, die sie brauchen, um sich ein Bild über die Glaubwürdigkeit und Gesetzestreue der Finanzunternehmen zu machen", sagt Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

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    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

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    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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