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Pflicht zu datenschützenden Voreinstellungen?


Online-Petition: "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", sagt die Verbraucherzentrale
Aktuell bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu verankern, wenn auch nur für Internetdienste


(13.10.11) - Voreinstellungen bei technischen Geräten und Diensten müssen maximalen Datenschutz gewährleisten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert den Bundestag auf, dieses Prinzip gesetzlich zu verankern. Verbraucher müssten sich dann nicht schon vor der ersten Nutzung informieren, was ein Gerät über sie preis gibt und wo man die Einstellungen ändern kann. Denn dazu fehlt vielen die Zeit oder Erfahrung. "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", erklärt Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hat eine Online-Petition gestartet, die jeder Bürger unterzeichnen kann. Das Ziel: Weniger Stress im digitalen Leben durch mehr Transparenz.

Aktuell bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu verankern, wenn auch nur für Internetdienste. Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat am 17. Juni 2011 einen entsprechenden Vorschlag zur Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Dieser sieht neben der Pflicht zu maximalen Datenschutzeinstellungen auch die automatische Löschung inaktiver Accounts in Sozialen Netzwerken vor. Der vzbv unterstützt diese Forderungen. Die Bundesregierung hat dagegen am 4. August erklärt, zunächst eine Lösung auf europäischer Ebene anzustreben. "Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen", so Billen. "Eine EU-Regelung würde mindestens noch drei Jahre auf sich warten lassen."

Regelung im Bundesdatenschutzgesetz
Allerdings geht es nicht nur um Facebook, Google und Co. Datenschützende Voreinstellungen sind auch bei technischen Geräten, Software-Produkten, Gewinnspielen oder im Versandhandel bedeutsam. Daher hält der vzbv mittelfristig eine Verankerung im Bundesdatenschutzgesetz für erforderlich. Eine Novellierung des Datenschutzrechts steht im Zusammenhang mit dem vom Bundesinnenministerium seit längerem angekündigten Schutz der Verbraucher vor ungewünschter Profilbildung im Internet ("Rote-Linien-Gesetz") ohnehin an.

Verbraucher können bewusst entscheiden
Das angestrebte Prinzip lautet "Privacy-by-Default". Standardmäßig dürfen nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist. Erst dies schafft echte Wahlfreiheit, die die Nutzer in die Lage versetzt, sich bewusst für oder gegen eine Einstellung zu entscheiden. Auch erfahrene Verbraucher können neue Produkte und Dienste ohne die Sorge nutzen, dass plötzlich Daten gegen ihren Willen verwendet und verbreitet werden, weil sie eine Entwicklung oder ein neues Feature verpasst haben.

Bürger können Online-Petition unterzeichnen
Der vzbv hat eine Online-Petition für die gesetzliche Verankerung datenschützender Voreinstellungen auf den Weg gebraucht. Diese kann jeder Bürger unter www.vzbv.de/petition unterzeichnen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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