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Verbraucherrechterichtlinie macht den Weg frei


Bei Abofallen und Telefonwerbung: Verbraucherzentrale fordert Bundesregierung auf, den Ankündigungen jetzt Taten folgen zu lassen
Compliance im Verbraucherrecht: Neben der Button-Lösung können sich deutsche Verbraucher auf einige Neuregelungen mit praktischem Mehrwert freuen


(27.06.11) - Die Europäische Union macht den Weg frei, um die Bürger besser vor Abofallen im Internet zu schützen. Möglich macht dies die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie, die nach zähem Ringen vom Rat und dem zuständigen Ausschuss des Europaparlaments gebilligt wurde. Offen war bis zum Schluss, ob Deutschland im Kampf gegen Abofallen eine sogenannte Button-Lösung einführen kann. Dies soll nunmehr verpflichtend eingeführt werden. Die Bundesregierung müss ihren Ankündigungen nun rasch Taten folgen lassen und ein Gesetz auf den Weg bringen, wonach Verbraucher einem - explizit als solchen sichtbaren - kostenpflichtigen Angebot aktiv zustimmen müssen, sagt Verbraucherzentrale Bundesverband.

In punkto Telefonwerbung lässt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten freie Hand. Damit kann die Bundesregierung auch hier eine Bestätigungslösung umsetzen, wonach infolge eines Werbeanrufs abgeschlossene Verträge erst dann wirksam werden, wenn die Angerufenen den Vertragsabschluss schriftlich bestätigen. Eine solche Bestätigungslösung muss nach Ansicht des vzbv auch für Eintragungslisten von Gewinnspielanbietern gelten, um die Zunahme unlauterer Gewinnspielwerbung einzudämmen.

Neuregelungen mit praktischem Mehrwert
Bereits im Oktober 2008 hatte die Europäische Kommission ihren Richtlinienvorschlag veröffentlicht. Was folgte war ein Auf und Ab zur Ausgestaltung. "Es gab Zeiten, in denen wir das Schlimmste befürchtet haben", resümiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. "Vor diesem Hintergrund sind wir mit dem nun verabschiedeten Paket durchaus zufrieden." Maßgeblichen Anteil daran, dass das deutsche Verbraucherschutzniveau in wesentlichen Teilen nicht abgesenkt und an anderen Stellen heraufgesetzt wurde, hatten die deutschen Berichterstatter und die deutschen Ministerien. Billen sagte: "Sie haben sich gegen zum Teil starken Widerstand aus anderen Mitgliedsstaaten für die Verbraucherrechte eingesetzt." Neben der Button-Lösung können sich deutsche Verbraucher auf einige Neuregelungen mit praktischem Mehrwert freuen:

Keine pauschalen Aufschläge für Zahlungsmittel: So dürfen Händler etwa für die Zahlung per Kreditkarte nur diejenigen Zusatzkosten in Rechnung stellen, die auch der Händler selbst bezahlen muss. Dies gilt explizit auch für Personentransportunternehmen.

Telefonhotlines zum "Basistarif": Künftig müssen Anbieter für die Dauer der Gewährleistungsfrist telefonisch erreichbar sein. Dabei darf die Hotline nicht teurer sein als die ortsüblichen Tarife.

Schluss mit Voreinstellungen: Wer im Internet eine Reise bucht, dem wird vielfach durch eine obligatorische Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung untergejubelt. Künftig können Kunden diese Kosten zurückverlangen. Denn Extrakosten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden zulässig, die bei einer Voreinstellung nicht vorliegt.

Allerdings auch einige Rückschritte
Die positiven Effekte dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Verbraucherrechterichtlinie auch einige Negativfolgen mit sich bringt. So werden die Widerrufsrechte im Versandhandel eingeschnitten. Wurden Kunden nicht über ihr Widerrufsrecht unterrichtet, galt bisher eine unbefristete Widerrufsfrist. Künftig erlischt diese bereits zwölf Monate nach Vertragsabschluss. Zudem ist zu befürchten, dass Händler künftig die Rücksendekosten vermehrt auf die Verbraucher abwälzen werden. Muss bisher in Deutschland der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten übernehmen, können diese künftig den Verbrauchern auferlegt werden. Darüber müssen sie aber vor Vertragsabschluss unterrichtet werden.

Vollharmonisierung mit nationalem Spielraum
Mit der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie werden zwei bereits existierende EU-Richtlinien zusammengefasst und einheitliche Rechte für die Bereiche Fernabsatz und Haustürgeschäfte in allen Mitgliedsstaaten geschaffen. Am 15. und 16. Juni hatten der Rat und der zuständige Ausschuss des Europaparlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) dem zuvor in einer Trilog-Verhandlung erarbeiteten Kompromissvorschlag zugestimmt. Es sollte nun reine Formsache sein, dass der Vorschlag am 23.06.2011 in erster Lesung das Europaparlament passiert. Die Richtlinie muss bis zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten europaweit umgesetzt werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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