Falsche Rufnummer übermittelt: Missbrauch mit Telefonnummer der Verbraucherzentrale Die gesetzlichen Regeln laufen der technischen Entwicklung hinterherlaufen
(29.10.10) - Die Abzocker am Telefon setzen gesetzeswidrig Technologie ein, um ihre verbotenen Geschäfte zu betreiben. Neueste Methode sei, die Telefonnummer der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Display des angerufenen Verbrauchers erscheinen zu lassen, meldet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
"Wir rufen keine Verbraucher an, um ihnen angebliche 'Schutzlisten' oder gar Glückspiele anzudienen", stellt Dr. Eckhard Benner, Referent für Verbraucherpolitik der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klar. Gegenwärtig melden sich Verbraucher, die unerlaubt angerufen werden. Im Display des Telefons erscheint dabei die Rufnummer der Stuttgarter Verbraucherzentrale.
"Hier zeigt sich, dass die gesetzlichen Regeln der technischen Entwicklung hinterherlaufen", sagt Eckhard Benner "es ist zwar verboten, eine falsche Rufnummer anzugeben, aber eine effektive Marktüberwachung gibt es noch nicht." Bund und Land sind hier gefordert, endlich tätig zu werden. "Von jeder Telefonanlage kann eine falsche Rufnummer übermittelt werden. Dies ginge auch mit den Nummern der Ministerien und Überwachungsbehörden", führt Eckhard Benner aus.
Seit Jahren ist der Politik das Problem der untergeschobenen Verträge am Telefon bekannt und ebenso lange dessen Lösung: Die Politik erklärt seit Jahren sich des Problems annehmen zu wollen, eine Lösung für Verbraucher ist jedoch lange nicht in Sicht.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert die Bestätigungslösung in geltendes Recht zu überführen. Die Bestätigungslösung besagt, dass Unternehmen, die Verbraucher auf eigene Initiative hin anrufen, von einer Zustimmung zum Vertragsabschluss nur ausgehen dürfen, wenn ihnen eine schriftliche Bestätigung vorliegt. (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: ra)
Verbraucherzentrale BW: Kontakt und Steckbrief
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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