Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Lebensmittelkennzeichnung muss klarer werden


Rund 5.600 Beschwerden galten der unklaren Kennzeichnung oder Aufmachung von Lebensmitteln
Verbraucherzentrale registriert positiv: "Auf nahezu jede dritte Verbraucherbeschwerde haben die Hersteller unmittelbar mit Korrekturen reagiert"


(31.07.12) - Seit rund einem Jahr gibt es das Verbraucherportal lebensmittelklarheit.de. Das Portal lebensmittelklarheit.de wird von den Verbraucherzentralen betrieben und im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis Ende des Jahres 2012 gefördert.

Bislang 8.800 Hinweise und Anfragen zu unklarer Lebensmittelkennzeichnung haben es als Instrument für die Herstellung von Transparenz profiliert. Daraus leiten die Verbraucherzentralen Forderungen nach verlässlichen und gut erkennbaren Angaben zu Zutaten und Herkunftsorten ab. Rund 5.600 Beschwerden galten der unklaren Kennzeichnung oder Aufmachung von Lebensmitteln, die bei berechtigter Kritik mit einer fachlichen Einschätzung und der Stellungnahme des Herstellers online gestellt werden. "Das Verbraucherportal konnte sich bereits in seinem ersten Jahr als Informations- und Diskussionsplattform der Verbraucher profilieren und hat damit alle Erwartungen übertroffen", bilanziert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Einen besonderen Erfolgsfaktor unterstreicht Projektleiter Hartmut König von der Verbraucherzentrale Hessen: "Auf nahezu jede dritte Verbraucherbeschwerde haben die Hersteller unmittelbar mit Korrekturen reagiert." Darüber hinaus beteiligen sich Interessierte über Umfragen und im Forum aktiv. So erklärten in der jüngsten Umfrage zum Einkauf von Schinken über 6.000 Verbraucher, dass sie eine Kennzeichnung bei aus Teilstücken zusammengesetzten Produkten wünschen. Die geäußerten Beschwerden und Wünsche der Verbraucher konzentrieren sich vor allem auf fünf Problemkreise, die mehr Klarheit und Wahrheit benötigen.

Die Kennzeichnung von Milch- und Fleischprodukten muss deutlich machen, von welchem Tier die Rohstoffe stammen. Eine "Geflügelwurst" sollte auch nur Geflügelfleisch enthalten. Wo Kalbswiener draufsteht, sollte auch nur Kalb enthalten sein. Und ein Ziegenkäse aus 85 Prozent Kuhmilch täuscht Verbrauchererwartungen.

Italienisches Ciabatta, griechischer Käse oder Frankfurter Würstchen: Wenn Bilder, Farbaufmachung oder der Produktname eine besondere Herkunft suggerieren, dann muss deutlich werden, auf was genau sich der Hinweis bezieht – auf den Ort der Herstellung, die Herkunft der Zutaten oder nur auf die regionale Zugehörigkeit der Rezeptur.

Verbraucher wollen eine verlässliche Verwendung der Werbeaussagen "ohne Zusatzstoff xy" oder "frei von xy". Wenn ein Fertiggericht mit dem Hinweis "Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern, Farbstoffen oder Aromen" beworben wird, sollten nicht ohne entsprechenden Hinweis für die Verbraucher diese Zusatzstoffe durch andere Zutaten mit ähnlicher Wirkung ersetzt worden sein. Wenn ein Bier noch Restalkohol enthält, täuscht die Bezeichnung "alkoholfrei" – auch wenn dieser Anteil gering ist, wäre der Hinweis "alkoholarm" mit Hinweis auf den Restalkoholgehalt treffender.

Die Kennzeichnung in Wort und Bild auf der Verpackung soll ehrlich Auskunft geben über die Inhalte von Lebensmitteln. Derzeit können zum Beispiel Kirschen oder Erdbeeren auf dem Etikett für Erfrischungsgetränke oder Süßigkeiten werben, obwohl nur Aroma enthalten ist.

Vor allem wünschen sich Verbraucher die Verkehrsbezeichnung [1] des Produktes an deutlich sichtbarer Stelle auf der Vorderseite jeder Lebensmittelverpackung. Dieser muss die Qualität des Produktes allgemein verständlich beschreiben. Eine sogenannte Hühnersuppe, die kein Hühnerfleisch enthält, enttäuscht Verbraucher.

Auch weiterhin werden die eingehenden Hinweise der Verbraucher und die Ergebnisse von weiteren Umfragen ausgewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse werden durch repräsentative Verbraucherbefragungen überprüft. Das Portal lebensmittelklarheit.de wird von den Verbraucherzentralen betrieben und im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis Ende des Jahres 2012 gefördert.

[1] Die Verkehrsbezeichnung ist eine Beschreibung des Lebensmittels, die die Art des Produktes und dessen charakteristische Merkmale angibt.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen