Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

2013 kommt die E-Bilanz


Für bilanzierende bzw. zum Vorlegen einer Bilanz verpflichtete Unternehmen ist die E-Bilanz für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2013 beginnen, Pflicht
Die E-Bilanz verlangt vor allem in der Einführungszeit den Unternehmen viel ab


(20.12.12) - Ab dem kommenden Jahr gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Finanzamt (E-Bilanz). Gleichzeitig steigen damit die Anforderungen an die Buchhaltung der Unternehmen. Firmen, die mit E-Bilanz-konformer Buchhaltung ins neue Jahr starten, vermeiden zusätzlichen Aufwand, der etwa dadurch entsteht, dass Geschäftsvorfälle nachträglich "aufgeteilt" werden müssen. Darauf weist die Addison Software und Service GmbH

Für bilanzierende bzw. zum Vorlegen einer Bilanz verpflichtete Unternehmen ist die E-Bilanz für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2013 beginnen, Pflicht. Doch die Vorbereitungen auf diese Neuerung, die auch inhaltlich mit der Bereitstellung zusätzlicher Informationen entsprechend der von der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Taxonomie verbunden ist, verlief in diesem Jahr eher zögerlich, wie u.a. einer bundesweiten IHK-Umfrage zu entnehmen ist.

Vorteile für die Unternehmen
Bei allem Aufwand, den die E-Bilanz vor allem in der Einführungszeit den Unternehmen abverlangt, sollten aber auch die Vorteile nicht vergessen werden, die sich daraus nicht nur für die Finanzverwaltung, sondern auch für die Unternehmen selbst ergeben. So sorgt die elektronische Verarbeitung der vorhandenen Daten dafür, dass die Erstellung des Jahresabschlusses in einer einheitlichen Prozesskette erfolgt. Dadurch wird dieser Prozess effizienter und transparenter. Des Weiteren profitieren die Unternehmen davon, dass durch die zügigere Veranlagung infolge der E-Bilanz schneller Rechtssicherheit für den Jahresabschluss hergestellt wird. Weiterhin ist geplant, dass zukünftig auch die Daten aus der Betriebsprüfung mittels dieser Datenschnittstelle rückübermittelt werden, was wiederum eine Prozessvereinfachung durch Nutzung des einheitlichen XBRL-Formats bedeuten wird.

Die Zeit nutzen
"Nach Möglichkeit sollten das System und die organisatorischen Abläufe zum 01.01.2013 stehen, damit bereits ab dann die Daten detailliert für die E-Bilanz erfasst werden können; später wird der Aufwand größer, da z. B. viele Geschäftsvorfälle entsprechend den Anforderungen der E-Bilanz - nach den jeweiligen Umsatzsteuertatbeständen – nachträglich in verschiedene Teile aufgegliedert werden müssen", erklärt Sven Husemann, Programm-Manager Jahresabschluss bei der Addison Software und Service GmbH, einem Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland. (Addison Software und Service: ra)

Addison Software und Service: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen