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Erhaltung der Arbeitskraft


Arbeitnehmer müssen während des Urlaubs nicht erreichbar sein
Nur in Ausnahmefällen ist ein Urlaubswiderruf möglich


(30.08.11) - Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, dass sein Arbeitnehmer während des Urlaubs präsent bzw. erreichbar ist. Der Urlaub dient ausschließlich der Erholung und Erhaltung der Arbeitskraft. Darauf wies jetzt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V., hin.

"Etwas anderes kann nur in ganz krassen Ausnahmefällen gelten, in denen auch ein Urlaubswiderruf in Frage kommt. Das könnte für den IT-Leiter gelten, wenn die Systeme abstürzen und auch kein externer Dienstleister die Daten retten und das System wieder zum Laufen bringen kann. Dann könnte der Arbeitgeber im Einzelfall einen Anspruch darauf haben, dass der Mitarbeiter gegen Erstattung der Flugkosten seinen Mittelmeerurlaub für wenige Tage unterbricht", betonte Dr. Klug.

Generell bedeutet das für den Arbeitnehmer: Notebook, Smartphone & Co. dürfen ausbleiben. Der Arbeitnehmer muss nicht "für Rückfragen zur Verfügung stehen". Allerdings darf das jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden. "Wen es beruhigt, im Urlaub morgens schnell seine Emails zu checken und zu wissen, dass nichts anbrennt, sollte das tun", sagte Rechtsanwalt Klug. (Agad: ra)

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