Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung


EU-Datenschutzreform: Der Verbraucher wird wieder Herr seiner Daten
Das Recht auf Datenschutz wird zu einem europäischen Grundrecht erhoben

(03.03.16) - Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 17.12.2015 auf einen Kompromiss bezüglich der neuen EU-Datenschutzvorschriften geeinigt. Über den Kompromisstext für die Verordnung stimmt das Plenum im Frühjahr 2016 (voraussichtlich März oder April) ab. Nach dem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen.

Ziel des Gesetzes: Durch eine europaweit geltende Datenschutz-Grundverordnung soll eine umfassende Regelung für den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union geschaffen werden. Dadurch soll die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG ersetzt und den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst werden.

Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA, DE): "Die Verordnung gibt den Nutzern die Entscheidung über ihre persönlichen Daten zurück" und "...den Unternehmen Rechtssicherheit und Wettbewerbschancen. Zukünftig gilt in der ganzen EU ein einziger einheitlicher Datenschutzstandard. Das bedeutet weniger Bürokratie und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt".

Das kommt auf Unternehmen zu
Mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung durch die Mitgliedstaaten werden wesentliche Änderungen auf Unternehmen zukommen:
Das Recht auf Datenschutz wird zu einem europäischen Grundrecht erhoben.

Der Verbraucher wird wieder Herr seiner Daten. Die Rechte der Verbraucher, insbesondere auf Löschung, sollen gestärkt werden: Ebenso wie Daten nur nach ausdrücklicher Genehmigung verarbeitet werden dürfen, so soll diese Einwilligung auch wieder einfach zurückzunehmen sein. D.h. Nutzer sollen ein "Recht auf Vergessen werden" erhalten und gespeicherte persönliche Daten auf Wunsch auch wieder in den Unternehmen gelöscht werden.

Die Verbraucher sollen in leicht verständlicher Sprache, kurz und prägnant mit leicht verständlichen Symbolen über die Datenspeicherung informiert werden. Umständliche Formulierungen in langen Datenschutzerklärungen oder AGB sollen ausgetauscht werden.

Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht für alle Firmen, die innerhalb eines Jahres Daten von mehr als 5.000 Betroffen verarbeiten. (Forum Verlag Herkert: ra)

Forum Verlag Herkert: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen