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Kontra Abofallen im Internet


Bayern will, dass die Button-Lösung in die Europäische Verbraucherrechte-Richtlinie aufgenommen wird
Unseriöse Unternehmer versuchen, ahnungslosen Usern entgeltliche Verträge unterzuschieben


(07.03.11) - Über 70 Prozent der Deutschen nutzen das Internet. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass 19 Millionen Bürger nach wie vor nicht im World Wide Web unterwegs sind. Offliner und Onliner eint dabei häufig das fehlende Vertrauen in die digitalen Medien. Darauf hat Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hingewiesen.

Merk sagte: "Ob Phishing, Datenmissbrauch oder Abofallen - schnell kann es passieren, dass man im Internet negative Erfahrungen macht. Das trübt das Bild der Online-Welt und verhindert, dass wir das tatsächliche Potenzial der digitalen Medien für die gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Entwicklung voll nutzen."

Um das persönliche Sicherheitsempfinden der User zu stärken und damit das Vertrauen in das Internet zu erhöhen, gibt das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit der Initiative D21 die neue Broschüre "Gut zu wissen! Sicher surfen – sicher handeln" heraus. Sie bietet einen nützlichen Leitfaden, wie man sich sicher im Netz bewegt.

Merk erklärte: "Ein gut informierter Verbraucher lässt sich nicht so leicht in die Falle locken. Die konkreten Tipps in der Broschüre bieten Hilfe zur Selbsthilfe, um das Medium Internet sicher zu nutzen."

Merk sieht aber auch den Gesetzgeber in der Pflicht: "Ein großes Problem sind nach wie vor die sogenannten Abofallen: Unseriöse Unternehmer versuchen, ahnungslosen Usern entgeltliche Verträge unterzuschieben. Eine gesetzlich festgeschriebene 'Buttonlösung', bei der der Verbraucher mit aktivem Mausklick bestätigen muss, dass er über die Entgeltlichkeit und den Endpreis Bescheid weiß, würde mehr Schutz vor solchen Kostenfallen bieten."

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich dabei sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene für eine derartige Regelung ein. "Wir wollen erreichen, dass die Button-Lösung in die Europäische Verbraucherrechte-Richtlinie aufgenommen wird. Allerdings ist noch nicht abzusehen, ob und in welcher Form eine entsprechende europäische Regelung durchgesetzt werden kann. Deswegen halte ich auf jeden Fall eine schnelle nationale Gesetzesänderung für erforderlich", so die bayerische Verbraucherschutzministerin.

Hannes Schwaderer, Präsident der Initiative D21 und Geschäftsführer von Intel Deutschland, führt zum Nutzen der Broschüre weiter aus: "Gut zu wissen! Sicher surfen – sicher handeln" richtet sich an den "normalen" Verbraucher und stärkt durch Hinweise und hilfreiche Anregungen das Vertrauen in das Netz. Das Internet hat jedem einzelnen viel zu bieten. Diese Chancen darf man sich nicht aus Misstrauen gegenüber dem Netz entgehen lassen. Wachsam sollte man sein, aber Angst muss keiner haben."

Die Broschüre "Gut zu wissen! Sicher surfen – sicher handeln" steht im Internet kostenlos zum Download zur Verfügung unter: www.verwaltungsportal.bayern.de. (Bayerisches Justizministerium: ra)


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