Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

"Digitalen Nachlass" regeln


Verbraucherschutzministerin Dr. Merk rät zur digitalen Vorsorgevollmacht
"Am besten schon zu Lebzeiten festlegen, was mit den eigenen Daten geschehen soll"


(22.08.13) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät den Verbrauchern zur Errichtung einer digitalen Vorsorgevollmacht. Merk: "Mehr als drei Viertel der Verbraucher in Deutschland nutzen bereits das Internet - und geben dabei freiwillig immer mehr Daten von sich preis. Es werden Profile angelegt, Blogs, Homepages und E-Mail-Accounts eingerichtet, Bewertungen abgegeben, Fotoalben hochgeladen und Empfehlungen ausgesprochen. Was aber passiert mit diesen Daten und Profilen, wenn der Internetnutzer verstirbt? Am besten regelt man schon zu Lebzeiten mit einer digitalen Vorsorgevollmacht, wer einmal zu welchen Profilen und Konten Zugang bekommen soll und welche Daten wie lange öffentlich zugänglich bleiben sollen."

In dieser Vollmacht sollten die Konten und Profile aufgelistet sein. Und da an dieser Stelle auch die Zugangsdaten nicht fehlen dürfen, sollte diese Vollmacht an einem sicheren Ort - am besten bei einem Notar - hinterlegt werden.

In jedem Fall sollten die Erben den digitalen Nachlass sichten. Merk sagte: "Nicht nur Besitztümer, Immobilien, laufende Verträge oder Vereinsmitgliedschaften gehen auf die Erben über, sondern auch digitale Rechte und Pflichten. Die Erben sollten so schnell wie möglich ermitteln, welche Daten und Profile des Verstorbenen im Netz vorhanden sind. Der Schutz dieser Daten endet mit dem Tod, eingegangene Verpflichtungen aber nicht. Wichtig ist deshalb eine unmittelbare Reaktion, d.h. die Daten und Profile sollten gelöscht oder auf ein Minimum reduziert werden, bestehende Verträge sollten gekündigt oder umgeschrieben werden."

Weitere Informationen und Tipps zur digitalen Vorsorgemacht und zum Umgang mit den Daten Verstorbener sind im Verbraucherportal VIS Bayern unter http://www.vis.bayern.de/daten_medien/medien/digitalernachlass.htm abrufbar. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen