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Das neue Zwangsvollstreckungsrecht


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist auf neue Möglichkeiten der Vollstreckung von Forderungen hin
Merk: "Kostenrisiken vermeiden, indem man sich frühzeitig informiert, ob beim Schuldner Vermögen vorhanden ist"

(24.10.13) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist auf den besonderen Service hin, den das neue Zwangsvollstreckungsrecht Inhabern einer Forderung seit 1. Januar dieses Jahres bietet. "Wem zum Beispiel von einem Gericht eine Forderung zugesprochen wurde, der hat sie damit noch nicht ohne weiteres durchgesetzt - wenn der Schuldner nicht zahlt, braucht man dazu ein Vollstreckungsverfahren", so Merk.

"Das bedeutet für den Gläubiger ein Kostenrisiko: Wenn später beim Schuldner ‘nichts zu holen‘ ist, sieht er kein Geld und bleibt auch noch auf den Kosten sitzen. Um hier dem Gläubiger frühzeitig eine Übersicht über die Erfolgsaussichten einer Vollstreckung zu verschaffen, gibt es seit 1. Januar die Möglichkeit, das Schuldnerverzeichnis bundesweit online über ein zentrales Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de) abzurufen."

Für Bayern wurde die Führung des Schuldnerverzeichnisses zentral dem Amtsgericht Hof übertragen, das auch die von den Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbehörden in elektronischer Form eingereichten Vermögensverzeichnisse (früher: "eidesstattliche Versicherungen") verwaltet.

Die Ministerin dankt den Mitarbeitern in Hof für ihre erfolgreiche Pionierarbeit: "Beim Zentralen Vollstreckungsgericht setzen wir konsequent auf modernste Informationstechnik. Trotzdem bleibt der Einsatz unserer gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur in der Aufbauphase ein ganz entscheidender Faktor für den Erfolg." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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