Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Falschgeld schnell und sicher erkennen


Um Falschgeld zu erkennen, sollte man im Alltag am besten das Prinzip "Sehen, Fühlen, Kippen" anwenden
Wer sich unsicher ist, ob eine Banknote nicht doch gefälscht ist, sollte zur Hausbank geben und nachfragen



Mittlerweile hat die "Europa"-Serie unsere Portemonnaies erobert. Die alten Banknoten verschwinden sukzessive aus dem Bargeldkreislauf. Fünfer, Zehner und Zwanziger gibt es schon in neuer Optik und Haptik. Im Frühjahr gesellt sich der Fünfziger dazu. Die neue Serie der Geldscheine ist hübscher, haltbarer, noch sicherer. Allerdings: Im Jahr 2015 waren laut Bundesbank rund 95.500 falsche Euro-Banknoten im Wert von 4,4 Millionen Euro im Umlauf.

Um Falschgeld zu erkennen, sollten Sie im Alltag am besten das Prinzip "Sehen, Fühlen, Kippen" anwenden. Zum Beispiel an der Supermarkt-Kasse: ganz diskret und schnell kann mehrere Sicherheitsmerkmale überprüfen. Wie fühlt sich der Geldschein an? Eine echte Banknote ist griffig und fest. Beim "Fühlen" sollte man auch auf das Relief am Rande der Banknote achten und mit dem Fingernagel drüberfahren.

Im Gegenlicht sollte das Wasserzeichen zu sehen sein und der Sicherheitsfaden. Schließlich kann man feststellen, ob das Hologramm vorhanden ist, indem man den Schein kippt. Charakteristisch für die neue Serie: Die Smaragdzahl auf der Vorderseite verändert ihre Farbe, je nach Blickwinkel, von smaragdgrün nach tiefblau. Wie der neue Zwanziger hat auch der Fünfziger ein Sichtfenster als Sicherheitsmerkmal, das in das Hologramm eingearbeitet ist. Hält man das Portrait der mythologischen Gestalt Europa gegen das Licht, wird das Fenster durchsichtig.

Wer sich unsicher ist, ob eine Banknote nicht doch gefälscht ist, sollte zur Hausbank geben und nachfragen. Wenn Ihnen Falschgeld in die Hände kommt, sollten Sie sofort die Polizei verständigen. Auf keinen Fall darf es weitergegeben werden. Wer dies tut, kann sich strafbar machen. Wichtig: Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz.

Übrigens: Die Banknoten für alle Euro-Länder werden in Leipzig gedruckt. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 15.12.16

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen