Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

DSGVO sorgt für Unsicherheiten


Deutschland als optimaler Datenstandort? - Woran Unternehmen eine DSGVO-konforme Private Cloud erkennen
Insbesondere bei Anbietern aus Drittstaaten ist eine DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Informationen oftmals nicht gewährleistet




Von Jerome Evans, Gründer und Geschäftsführer von firstcolo sowie der diva-e Datacenters GmbH

Ständige Datenverfügbarkeit spielt heutzutage eine enorm wichtige Rolle. Die Mehrheit arbeitet längst nicht mehr an immer demselben Schreibtisch und an ein und demselben Rechner. Stattdessen nutzen die meisten Menschen viele verschiedene Endgeräte und teilen diverse Daten in Echtzeit mit Dritten, Cloud-Speicher machen es möglich. Doch nachdem das Schreckgespenst DSGVO im Mai 2018 in Deutschland Einzug gehalten hat, sorgt die neue Datenschutz-Grundverordnung bis heute für viele Unsicherheiten und Fragen – auch im Bereich Cloud-Speicher-Lösungen und Cloud-Hosting.

Doch möglicherweise hat die Auseinandersetzung mit der neuen Verordnung Unternehmen sogar dabei geholfen, sich mit dem Thema Datensicherheit langfristig auseinanderzusetzen und technologische Lücken in der IT-Infrastruktur zu schließen. Sind in der Cloud gespeicherte Informationen DSGVO-konform? Kurz gesagt, ja. Dafür sollten sie jedoch einige Kriterien erfüllen.

1. Wo sollte der Cloud-Server stehen?
Um die DSGVO einzuhalten, kommt dem Serverstandort eine entscheidende Rolle zu: Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur innerhalb der EU entsprechend der DSGVO-Vorgaben problemlos möglich. Befindet sich das Rechenzentrum des Cloud-Anbieters in einem Drittstaat außerhalb der EU, müsste dieser das Datenschutz-Niveau auf das der EU anheben, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Unternehmen sollten deshalb bei der Wahl des Cloud-Anbieters auf einen Serverstandort in Deutschland oder innerhalb der EU zurückgreifen.

2. Streng gesicherte Datenübertragung
Als ebenso wichtig und dennoch häufig unterschätzt entpuppt sich das Thema Verschlüsselung. Bei der Wahl des Cloud-Anbieters müssen Unternehmen sicherstellen, dass sich sensible Daten mit dem höchsten verfügbaren Verschlüsselungsstandard schützen lassen. Aktuell stellt den höchsten Maßstab die End-to-End-Verschlüsselung dar. ‚End-to-End‘ heißt dabei, dass die Informationen vom Sender bis hin zum Empfänger über alle Sendungsstufen hinweg gesichert werden. Die Ver- und Entschlüsselung findet dabei mit einem geheimen Code nur am Anfangs- und Endpunkt statt.

Im Falle eines Datenverlustes lässt sich so zumindest gewährleisten, dass Dritte nichts mit den Inhalten anfangen können. So lassen sich die Informationen von niemandem und zu keinem Zeitpunkt einsehen. Allerdings bedeutet dies auch, dass eine Durchsuchung der Daten verhindert wird und Anwender die Informationen nicht über einen Browser einsehen können. Außerdem erweisen sich die an Gateways getroffenen Virenschutzmaßnahmen als wirkungslos, da sie die verschlüsselten Mails nicht erfassen. Unternehmen sollten daher sorgsam abwägen, welche der Informationen als vertraulich oder streng vertraulich gelten.

3. Klar definierte Zugriffsrechte
Ebenso sollte die Datenhoheit jederzeit im Unternehmen bleiben, ohne externe Steuerung. Nutzer behalten dadurch stets die Kontrolle über ihre Daten. Allerdings gilt es auch auf weitere Überwachungsmöglichkeiten von Aktivitäten, Admin-Rechte und Einstellungsmöglichkeiten für interne Sicherheitsrichtlinien zu achten. Der gewählte Cloud-Anbieter muss Benutzer- und Rechtemanagement auf verschiedenen Sicherheitsstufen ermöglichen. So lässt sich gewährleisten, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den entsprechenden Details haben und nur sie differenzierte Rechte erhalten.

Hierdurch können ausgewählte Personen beispielsweise ausschließlich Leserechte besitzen, andere Nutzer dürfen Daten hingegen bearbeiten und löschen. Je umfassender sich die Einstellungsmöglichkeiten des Cloud-Anbieters gestalten, desto genauer lassen sich so Zugriffsrechte auf allen Ebenen der Unternehmenshierarchie abbilden sowie geschlossene Datenräume für einzelne Benutzergruppen oder Teams einrichten.

4. Private Cloud-Services made in Germany
Es steht fest: Wer als Unternehmen einen Cloud-Speicher nutzen möchte, sollte bei der Auswahl der Lösung genau auf den Datenschutz schauen. Denn insbesondere bei Anbietern aus Drittstaaten ist eine DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Informationen oftmals nicht gewährleistet. Betriebe sollten daher prüfen, wo sich die Server-Location befindet, und bevorzugt auf deutsche Standorte zurückgreifen. Auch der Umgang mit personenbezogenen – und insbesondere sensiblen – Daten gemäß der DSGVO verdient einen präzisen Blick."

Über Jerome Evans
Jerome Evans ist Managing Director Data Centers & Cloud der diva-e Cloud GmbH. Seit über 15 Jahren befasst er sich mit IT-Dienstleistungen und speziell Datacentern: Damals gründete er das Unternehmen firstcolo, das heute ebenso zur diva-e Gruppe gehört. Er kümmert sich dort um den Aufbau und Betrieb von Rechenzentren, zunehmend aber auch um Cloud-basierte Serverinfrastrukturen. Zudem ist Jerome Evans Experte für Blockchain-Technologien und trägt mit seinen Management-Skills aktiv zur Zukunftsgestaltung des Transactional Experience Partners diva-e bei.
(firstcolo: diva-e Datacenters: ra)

eingetragen: 28.09.22
Newsletterlauf: 06.12.22

diva-e Datacenters: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen