Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

IT-Sicherheit in Unternehmen


Sechs Gründe, weshalb IT-Sicherheit Sache des Managements ist
Reputationsschäden durch Cyber-Angriffe können die wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens belasten



Malware, Datenklau und Hackerangriffe: Immer komplexere Bedrohungsszenarien für Netzwerke stellen stetig höhere Erfordernisse an die IT-Sicherheit in Unternehmen. Gefragt ist neben einer leistungsfähigen Infrastruktur eine strategische Ressourcenplanung, die der Tragweite des Themas gerecht wird. EfficientIP präsentiert sechs Gründe, weshalb IT-Sicherheit direkt in den Verantwortungsbereich des Managements fallen sollte.

1. Cyber-Bedrohungen werden in Zukunft weltweit ansteigen:
Angesichts des erwarteten Ausmaßes von Bedrohungen und Angriffen fühlen sich 68 Prozent der CEOs weltweit schlecht vorbereitet, wie eine Befragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ergab. Demnach versteht die überwiegende Mehrheit der Unternehmenslenker (77 Prozent) Innovation als wesentliches Element ihrer Strategie – und sieht entsprechenden Nachholbedarf bei der Prävention künftiger IT-sicherheitsrelevanter Vorfälle, für die sie einen allgemeinen Anstieg erwarten.

2. IT-Sicherheit ist integraler Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung:
Nur wenn IT-Security als strategisches Thema behandelt wird, erhält es vonseiten des Managements die Aufmerksamkeit, die es verdient. Die positive Entwicklung vieler Unternehmen, die als Mittelständler bereits die eigene Digitalisierung vorantreiben, lässt keinen Zweifel daran, dass Netzwerksicherheit und Co. einen gewichtigen Teil der unternehmerischen Verantwortung ausmachen.

3. Die Budgethoheit liegt bei der Geschäftsführung:
Als oberste Entscheider über das Unternehmensbudget nehmen CEOs die Verteilung der Mittel vor – auch für das Segment Cyber Security. In diesem Zusammenhang liegt es in ihrer Verantwortung, der IT-Sicherheit angemessene finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen bereitzustellen. Im Vordergrund steht die Frage, wie hoch das Transformations- und Innovationsbudget ist, das für Cyber Security vorgesehen ist. Um eine stete Verbesserung der IT-Sicherheit zu gewährleisten, sollten regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen wie beispielsweise Penetrationstests sowie die Auswertung von erfolgten Cyber-Angriffen durchgeführt werden.

4. Geschäftsführer haben Überblick über alle wichtigen Unternehmensdaten:
CEOs wissen am besten, welche Daten wichtig sind, wie schnell sie sich rekonstruieren lassen und welches Kostenrisiko bei Datenverlust droht. Insofern verfügen sie über ideale Voraussetzungen, die Rahmenbedingungen für eine Datensicherung zu formulieren und an den IT-Administrator oder IT-Dienstleister zu kommunizieren. Mehr noch: Ein Geschäftsführer steht in der persönlichen Haftung, wenn er der Pflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes laut § 43 GmbHG nicht nachkommt und daraus ein Schaden entsteht. Dazu zählt auch ein möglicher Datenverlust aufgrund mangelnder Datensicherung.

5. Die Unternehmensleitung kann persönlich für Verluste verantwortlich gemacht werden:
Nicht zuletzt deshalb trägt sie die Verantwortung für eine hinreichende Wehrhaftigkeit gegen Cyber-Attacken. Konkret ist damit die Aufgabe gemeint, ein funktionierendes IT-Risiko- und -Sicherheitsmanagement einzurichten, um die Angriffsfläche für Hacker auf ein Minimum zu reduzieren. Im Kern gilt es hierbei, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Immerhin werden die Arbeitsfähigkeit sowie das Leistungsvermögen eines Unternehmens durch IT-Systeme determiniert. Ein Ausfall der IT kann zu irreparablen Schäden und Umsatzausfällen führen. Insofern ist die beständige Initiative des Geschäftsleiters dringend angeraten.

6. Reputationsschäden durch Cyber-Angriffe können die wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens belasten:
Ist der gute Ruf des Unternehmens nach einer Attacke erst empfindlich angekratzt, sind Auswirkungen auf den Markenwert, fallende Börsenkurse oder sinkende Umsatzzahlen mögliche Folgen. Daneben droht sogar der Verlust von exklusivem und geschäftsentscheidendem Know-how, sofern empfindliche Daten erbeutet und hinausgeschleust worden sind.

Hier sollte eine effektive Abwehrstrategie entwickelt werden, um die Netzwerksicherheit langfristig zu optimieren. Als verbindende Stelle im Unternehmen muss sich letztendlich das Management für diese Aufgabe verantwortlich zeichnen und die Maßnahmen der IT-Sicherheit vorantreiben. (EfficientIP: ra)

eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 29.06.17

EfficientIP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen