Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Schadenersatzpflicht für den Empfänger


Geschäftsrelevante E-Mails: Spam-Ordner täglich kontrollieren
Urteil des Bonner Landgerichts: Anwalt muss Schadenersatz zahlen, weil er eine im Spam-Ordner gelandete, fristgebundene E-Mail nicht rechtzeitig an seine Mandantin weiterleitete

(01.08.14) - Rund 90 Prozent der täglich eingehenden E-Mails sind Spam. Ihre Abwehr steht für Unternehmen nicht von ungefähr ganz oben auf der Agenda: Spam-Mails gefährden die Stabilität der IT-Infrastruktur, kosten Zeit und schmälern die betriebliche Effizienz. Wenn aber versehentlich als Werbung markierte geschäftliche E-Mails im Spam-Ordner landen und dort als ungelesen verbleiben oder gelöscht werden, können daraus ernsthafte rechtliche Konsequenzen und Schadenersatzpflicht für den Empfänger erwachsen.

Davor warnen die E-Mail-Experten der Group Business Software AG (GBS) und verweisen auf ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bonner Landgerichts, welches einen Anwalt zur Zahlung von Schadenersatz verurteilte, weil er eine im Spam-Ordner gelandete, fristgebundene E-Mail nicht rechtzeitig an seine Mandantin weiterleitete: "Nutzer von geschäftlichen E-Mail-Accounts sind verpflichtet, ihre Spam-Ordner täglich zu kontrollieren, um versehentlich als Werbung markierte E-Mails zu erkennen und zurückzuholen", macht Andreas Richter, Vice President Marketing bei GBS, aufmerksam.

Denn eine E-Mail gilt als zugestellt, sobald sie in den Machtbereich des Unternehmens gelangt. Die Problematik ist vergleichbar mit einem Brief, der per Einwurfschreiben empfangen, aber nie geöffnet wurde: Der Empfänger stellt mit seiner E-Mail Adresse eine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung und ist folglich dafür verantwortlich, dass E-Mails ihn auch erreichen.

Für diese Problematik bietet GBS mit der E-Mail-Management Lösung iQ.Suite eine passende Antwort. Das Modul iQ.Suite Wall filtert nicht nur unerwünschte Spam-Mails, sondern stellt für Anwender auch eine individuelle Quarantäne zur Verfügung. Hier haben sie die Möglichkeit, sich E-Mails wieder zusenden zu lassen und damit falsch deklarierte Spam-Mails weiter zu bearbeiten.

Eine proaktive E-Mail-Benachrichtigung informiert zusätzlich über potentielle Verdachtsfälle. Damit ist sowohl die Erkennung von geschäftsrelevanten E-Mails sichergestellt, als auch für die garantierte Zustellung an den Empfänger gesorgt. "In Kürze werden wir auch mobile Apps für Apple iOS und Google Android anbieten, so dass dann auch über Smartphone und Tablet der mobile Zugriff auf die Spam-Quarantäne überall und jederzeit möglich wird", gibt Andreas Richter einen Ausblick auf die weitere Entwicklung bei GBS im Bereich der E-Mail-Sicherheit. (Group Business Software: ra)

Group Business Software: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen